Versicherungen nach Todesfall

Nach einem Todesfall in der Familie liegt es an den Hinterbliebenen, sich um die Versicherungen zu kümmern. Doch woher weiß man, welche Versicherungen die Verstorbenen abgeschlossen haben?

Angehörige erhalten nach dem Ableben eines Familienmitglieds keine Informationen von den Versicherungsgesellschaften. Insofern keine entsprechende Vereinbarung hinterlegt worden ist, dürfen Versicherungsunternehmen aufgrund des Datenschutzes keine Auskunft geben.

Wenn man Glück hat, existiert eine ordentliche Auflistung mit gesammelten Versicherungen oder ein Ordner mit allen Polizzen. Andernfalls können auch vorhandene Bankunterlagen erste Hinweise auf abgeschlossene Versicherungen geben.

Gewöhnlich kommt nach einem Todesfall der komplette Besitz der Verstorbenen an einen Nachlassverwalter. Dieser ist auch dafür zuständig, weiterhin vorhandene Versicherungsprämien zu bezahlen. Denn das Bankkonto der verschiedenen Person wird direkt nach dem Ableben gesperrt.

Die verschiedenen Versicherungen werden höchst unterschiedlich gehandhabt:

Personenversicherungen

Personenversicherungen sind an die versicherte Person gebunden. Dazu zählen Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungen, die nach dem Todesfall eines Verstorbenen automatisch enden.

In manchen Fällen ist in diesen Versicherungen auch das Ableben des Familienmitglieds in der Polizze inkludiert. Unter diesen Umständen sollten Sie umgehend die Versicherung kontaktieren! In bestimmten Verträgen ist eine Frist von 48 bis 72 Stunden dafür vorgegeben. Da bei solchen Versicherungen oft Familienmitglieder mitversichert sind, sollten Sie hier besonders aufmerksam vorgehen!

Sachversicherungen

Zu Sachversicherungen zählen Gebäude- oder Haushaltsversicherungen. Diese werden im Normalfall von einem Nachlassverwalter beglichen, bis die Erbschaft vollständig abgewickelt wurde. Beachten Sie die Werte des Nachlasses in dieser Übergangsphase. Ohne entsprechender Absicherung kann ein Schadensfall in diesem Zeitraum das Erbe minimieren.

Auch bei Privathaftpflichtversicherungen, die im Rahmen von Haushaltsversicherungen abgeschlossen worden sind, ist Vorsicht geboten: Achten Sie darauf, dass mitversicherte Personen nicht ihren Versicherungsschutz verlieren. Die gleichen Voraussetzungen gelten ebenfalls für Familienrechtsschutzversicherungen.

KFZ-Versicherungen

Oftmals wollen Angehörige der verstorbenen Person das KFZ auch weiterhin verwenden. In diesem Fall empfiehlt es sich, zuerst eine Bestätigung des Sachverwalters einzuholen. Außerdem sollte man die Versicherungsgesellschaft darüber informieren, um rechtliche Folgen aufgrund einer Schwarzfahrt auszuschließen.

Am besten Sie lassen sich von unabhängigen Versicherungsmakler:innen beraten. Wir kennen das Kleingedruckte – unabhängig von Versicherungen!

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