Wasserschäden

Die Kosten für die Reparatur der Möbel und des Parkettbodens übernimmt die Haushaltversicherung. Die Kosten für das Trockenlegen der Außenmauern, die Verputz-Arbeiten und das Malen der Mauer werden von der Gebäudeversicherung getragen sofern diese den Baustein für Wasserschäden inkludiert hat.