Silvester: So starten Sie gut versichert ins neue Jahr!

Feuerwerkskörper, Böller und Knaller sorgen immer wieder für Schäden in der Silvesternacht. Von beschädigten Autos, über Brände bis hin zu schweren Verletzungen – Unfälle dieser Art kommen an Silvester oft vor.

Im besten Fall tritt keiner der zuvor genannten Fälle ein. Kommt es dennoch zu einem Unglück, ist es wichtig zu wissen, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt. Das Kostenrisiko können Sie durch eine entsprechende Zusatzversicherung minimieren.

Wir verraten Ihnen, wie Sie die Silvesternacht unbeschadet überstehen und geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Polizzen in diesem Zusammenhang.

Was muss man bei der Verwendung von Feuerwerkskörpern beachten?

Feuerwerkskörper werden in Österreich in verschiedene Kategorien (F1-F4) unterteilt – je nachdem, welche Gefahr von ihnen ausgeht. Darauf basierend sind pro Kategorie unterschiedliche Altersbeschränkungen festgelegt. Hinzu kommt, dass für einige Feuerwerkskörper wie z.B. Knallkörper eine Sachkunde, für andere wie z.B. Feuerwerksbomben eine Fachkenntnis vorausgesetzt wird. Die Verwendung bestimmter Silvesterknaller wie Schweizer Kracher mit Blitzknallsatz sind in Österreich gänzlich verboten. Folgende Grundregeln sollte man bei der Verwendung von Raketen, Krachern und Co. berücksichtigen:

  • Pyrotechnik im Fachhandel kaufen
  • Feuerwerkskörper verantwortungsvoll verwenden
  • keine selbstgebastelten Knallkörper verwenden
  • Altersvorschriften und Verbotszonen beachten
  • sichere Abschussrichtung wählen und auf Umgebung achten
  • brennbare Materialien von Gärten und Balkonen entfernen
  • Löschmittel griffbereit halten
  • Sicherheitsabstände einhalten
  • nicht gezündete Feuerwerkskörper kein zweites Mal anzünden


Wer haftet für Silvesterschäden?

Für Schäden haftet immer jene Person, die den Schaden verursacht hat. Im Normalfall werden die Kosten von der Haftpflichtversicherung des Verursachers übernommen. Ist die/der Verursacher:in nicht festzustellen, wird der Schaden von der Versicherung des/der Geschädigten bezahlt. Insofern diese:r eine entsprechende Absicherung besitzt.

Je nachdem wie gut Ihr Versicherungsschutz ist, werden Schäden an Häusern, Autos und Personen von Ihrer Versicherungsgesellschaft beglichen.

Welche Versicherung zahlt Sachschäden?

  • Haushalts- und Eigenheimversicherung

Wird Ihre Hausfassade oder der Dachstuhl von einem Feuerwerkskörper beschädigt und die Täter können nicht ausfindig gemacht werden, dann übernimmt Ihre Eigenheimversicherung die Kosten. Darin enthalten sind auch Folgeschäden, die beispielsweise durch Löschwasser entstehen.
Schäden am Mobiliar durch Wunderkerzen oder an zerbrochenen Fensterscheiben aufgrund von Silvesterraketen werden – je nach Umfang der Polizze – von Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt. Auch hier sind Löschwasser-Schäden am Hausrat für gewöhnlich im Schutz inkludiert.

  • private Haftpflichtversicherung

Verletzt man andere Personen mit einem Feuerwerkskörper oder fügt ihnen einen Schaden zu, erweist sich eine private Haftpflichtversicherung als äußerst vorteilhaft. Nur so können Sie sich vor hohen Schadensersatzansprüchen bewahren. Besonders bei Personenunfällen sind hohe Schadenssummen zu erwarten.

Verursachen Kinder einen Schaden durch das Hantieren mit Feuerwerkskörpern, übernimmt für gewöhnlich die Haftpflichtversicherung der Eltern den Schaden. Bedingung dafür ist, dass die Kinder noch im selben Haushalt wohnen und kein eigenes Einkommen haben. Verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern. In diesen Fällen müssen die Schäden der Kinder aus eigener Tasche bezahlt werden.

  • Kfz-Kaskoversicherung

Stellen Sie Ihr Auto in der Silvesternacht an einem sicheren Ort ab. Schäden im Zusammenhang mit Brand, Explosion oder Vandalismus sind von der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Eine Deckung haben Sie bei einer Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Schadensübernahme variiert je nachdem für welchen Versicherungsumfang Sie sich in Ihrer Polizze entscheiden.

Welche Versicherung zahlt bei körperlichen Verletzungen?

An Silvester besteht die Möglichkeit, dass Sie sich beim Zünden von Feuerwerkskörpern verletzen, auf dem eisigen Boden ausrutschen oder einen Gehörschaden erleiden. Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Grundversorgung. Eine private Krankenversicherung oder private Unfallversicherung sind die perfekte Ergänzung zu dieser staatlichen Versorgung. Sie umfassen mehr Leistungen und übernehmen Kosten für weiterführende Therapien, Alternativmedizin oder kosmetische Behandlungen. So sind Sie vor den finanziellen Folgen von Unfällen abgesichert.

Silvester im Ausland feiern – welche Versicherung braucht man?

Wenn Sie zum Jahreswechsel ins Ausland verreisen, sollten Sie vorab noch eine Reiseversicherung abschließen. Diese Zusatzversicherung schützt Sie vor unerwarteten Kosten im Zusammenhang mit Unfall, Krankheit oder Reiseabbruch. Sie kann einmalig oder als Jahresreiseversicherung abgeschlossen werden.

Wann übernehmen die Versicherungen den Schaden nicht?

Bei grober Fahrlässigkeit oder Konsum von Alkohol übernimmt die Versicherung den Schaden womöglich nicht oder nur zum Teil. Es kommt auf die Vertragsbedingungen an. Grobe Fahrlässigkeit kann als Baustein in vielen Polizzen inkludiert werden.

Eine schadenfreie und unbeschwerte Silvesternacht ist wünschenswert. Kommt es dennoch zu einem Zwischenfall, dann sorgen die richtigen Versicherungen dafür, dass Sie nicht auf den mitunter hohen Kosten sitzen bleiben. Lassen Sie sich von den unabhängigen Versicherungsmakler:innen beraten. Sie kümmern sich um Ihren Versicherungsschutz!

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