Erste eigene Wohnung – das Wichtigste auf einen Blick!

Adieu Hotel Mama und hallo eigene Wohnung. Der Auszug aus dem Elternhaus ist für alle ein großer Schritt. Das Leben der Kinder ändert sich dadurch grundlegend, dazu gehören auch neue Verpflichtungen wie der eigene Versicherungsschutz. Mit den bevorstehenden Aufgaben und der Suche nach den passenden Polizzen fühlen sich viele junge Erwachsene überfordert. Wir geben eine Übersicht, welche wichtigen Details beim Umzug in die erste eigene Wohnung berücksichtigt werden müssen und welche Versicherung Sie benötigen.

Checkliste für den Umzug

Nachfolgende Checkliste soll Ihnen die Übersiedlung in die neue Wohnung erleichtern. Bereits vor dem Einzug sind folgende Aufgaben zu erledigen:

  • Unterfertigung des Mietvertrages
  • An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes
  • Abschluss von Versicherungen
  • Vertrag mit Strom- oder Gasanbieter
  • Wahl des Internetanschlusses
  • Entrichtung der GIS-Gebühr für Radio und TV


Haushalts- und Haftpflichtversicherung sind ein Must-have

Bedenken Sie, dass Sie bis zu Ihrem Auszug in vielen Bereichen noch bei Ihren Eltern mitversichert sind, so z.B. bei der Haushalts- und Haftpflichtversicherung. Dieser Schutz entfällt aber, sobald Sie auf eigenen Beinen stehen und ein Einkommen beziehen. Deshalb gehört der Abschluss einer Haushalts- und Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Maßnahmen. Die Haushaltsversicherung deckt Schäden an Ihrem Hausrat (z.B. Möbel, Elektrogeräte, Geschirr, Kleidung) bei verschiedenen Ereignissen wie: Brand, Explosion, Schäden an der Wasserleitung, Einbruch, Raub, Blitzschlag, Sturm und Hagel. Sogenannte Elementarschäden durch Erdrutsch, Erdbeben und Hochwasser sowie der Bruch von Ceranfeldern, Verglasungen von Backrohren, Mikrowellen und Öfen sind nicht automatisch im Versicherungsumfang inkludiert. Sie können aber hinzugefügt werden. Von der Haushaltsversicherung zu unterscheiden ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter und übernimmt schuldhaft verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die aus den Gefahren des täglichen Lebens entstehen. Eigenschäden sind von der Deckung ausgenommen. In Österreich ist die Privathaftpflichtversicherung meist Teil der Haushaltsversicherung.

Gut zu wissen

Besonders Versicherungssumme, Laufzeit sowie Höhe der Selbstbehalte variieren je nach Anbieter und Angebot stark. Vor Abschluss der Versicherung gilt es zu klären, ob der Schutz die Partner:innen sowie Haustiere umfasst. Es lohnt sich, bereits abgeschlossene Versicherungen von Expert:innen checken zu lassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Haben Sie etwa Ihre Wohnung zu Beginn nur notdürftig eingerichtet und erst nach und nach teure Einrichtungsgegenstände hinzugekauft, ist der Wert in der Haushaltsversicherung womöglich zu gering. Dies kann dazu führen, dass Sie im Schadensfall auf einen Teil der Kosten sitzenbleiben.

Wohnen in WGs und Studentenheimen

Wenn Sie in einer WG oder einem Studentenheim wohnen, gilt es besonders auf den Versicherungsschutz zu achten. Eine defekte Waschmaschine, ein kaputter Flatscreen oder ein beschädigter Laptop in WGs können schnell vorkommen und ein großes Loch in ihre Haushaltskasse reißen. Wird eine Haushaltsversicherung für WGs abgeschlossen, lohnt sich der Blick in die Vertragsdetails. Gibt es einen Hauptmieter und mehrere Untermieter, besteht die Möglichkeit, dass die Polizze nur den gemeinsamen Hausrat umfasst, nicht aber die Zimmer der jeweiligen Untermieter. Das bedeutet, dass diese eine gesonderte Versicherung benötigen würden, um ihre persönlichen Wertgegenstände im Zimmer vor Diebstahl oder Schäden zu schützen. Verhindert werden kann dies mittels einer speziellen WG-Versicherung, die den gesamten Hausrat und alle Mitglieder inkludiert.

Wohnen Sie in einem Studentenheim, kann es durchaus sein, dass Sie nach wie vor durch die Haushalts- bzw. Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern abgesichert sind. In dieser ist genau definiert, ob der Schutz bei einem vorübergehenden Wohnsitzwechsel der Kinder aufrecht bleibt. Allerdings sind hier Einschränkungen vorgesehen. So ist die Mitversicherung bei den Eltern nur bis zum 25. oder 27. Lebensjahr möglich und solange das Kind kein eigenes Einkommen bezieht.

Vorsicht, das gefährdet Ihren Schutz

Als Versicherungsnehmer sind Sie dazu verpflichtet, bestimmte Verhaltensanforderungen – sogenannte Obliegenheiten – zu erfüllen. Im Falle der Haushaltsversicherung gehört dazu unter anderem das Verschließen von Fenster und Türen beim Verlassen der Wohnung sowie die Berücksichtigung der 72-Stunden-Regelung. Letztere besagt, dass Sie bei einer Abwesenheit von mehr als 3 Tagen, Vorkehrungen gegen eventuelle Wasserschäden treffen müssen, z.B. den Hauptwasserhahn abdrehen. Denn grob fahrlässiges Handeln führt dazu, dass die Versicherung im Schadensfall leistungsfrei bleibt. Überlegen Sie sich daher, ob Sie diesen Passus nicht gegen einen Aufpreis in Ihre Polizze inkludieren möchten.

Hinzu kommt, dass mit dem Auszug aus dem Elternhaus neben den bereits genannten auch noch weitere Versicherungen wie die Unfall- oder Rechtsschutzversicherung an Relevanz gewinnen. Welche Risiken Sie letztendlich versichern möchten, ist Ihre persönliche Entscheidung. Es lohnt sich schon in frühen Jahren daran zu denken.

Denn wenn Sie als junger Erwachsener Versicherungen abschließen, profitieren Sie von vergünstigten Prämien. Die unabhängigen Versicherungsmakler:innen können Ihnen beratend zur Seite stehen und aufgrund ihrer großen Erfahrungen profunde Empfehlungen aussprechen. Vereinbaren Sie einen Termin!

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