Der Versicherungsguide für Ihren Wohnsitzwechsel

Ein Umzug ist aufregend und eine organisatorische Meisterleistung. Verträge kündigen, Wohnsitz ummelden, Zustelladresse bei allen Vertragspartnern ändern, Umzugsfirma organisieren, Kartons packen, Möbel abbauen und letztendlich das Übersiedeln selbst. Bei diesen vielen Aufgaben vergessen viele ihre Versicherungen rechtzeitig über die neuen Gegebenheiten zu informieren, Versicherungen zu kündigen, ihren Versicherungsschutz anzupassen oder neue Verträge abzuschließen. Dabei kann es vor allem während des Wohnungswechsels zu ärgerlichen Zwischenfällen kommen. Teure Gegenstände gehen kaputt. Möbelstücke werden beim Ein- und Ausladen beschädigt. In der neuen Wohnung wird ein Wasserschaden entdeckt. Diese und noch viele weitere Schadensfälle können passieren. Dann sollte Ihr Versicherungsschutz ausreichend sein, um den Schaden zu decken.

Wir geben Ihnen Tipps, damit die Übersiedlung möglichst sorgenfrei und ohne Schäden über die Bühne geht und Sie mit keinen Zusatzkosten rechnen müssen.

Welche Schritte sind bei einem Umzug zu berücksichtigen?

Vor dem Umzug:

  • Kündigung des alten Mietvertrages innerhalb der Kündigungsfrist
  • Ab- bzw. Ummeldung von Strom- und Gasanbieter, Telefon, Internet, GIS-Gebühr, Müllabfuhr usw.
  • Meldung an die Haushaltsversicherung
  • Wohnungsübergabe und -abnahme
  • Umzugsunternehmen beauftragen

Während des Umzugs:

  • Zählerstände in der alten und neuen Wohnung ablesen
  • Ablöse von Mobiliar mit dem Nachmieter klären
  • Neue Anschrift mitteilen und evtl. Nachsendeauftrag bei der Post einrichten
  • Parkerlaubnis für alte Wohnung zurücklegen
  • Zustand der neuen Wohnung dokumentieren

Nach dem Umzug:

  • An-, Ab- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes (innerhalb der gesetzlichen Frist)
  • Kfz ummelden (Zulassung)
  • Ab-/Anmeldung des Hundes bei Wechsel der Wohnsitzgemeinde
  • Übermittlung der Adressänderung an Versicherungen, Banken, Arbeitgeber:innen und allen wichtigen Ämtern
  • Abschluss neuer Versicherungen und Verträge (Strom, Gas, Telefon, Internet, GIS)
  • Schlüssel der alten Wohnung zurückgeben
  • Türen mit Namensschildern versehen

Welche Versicherungen müssen Sie anpassen?

Bei einem Umzug muss die Haushaltsversicherung rechtzeitig adaptiert werden. Melden Sie dem Versicherungsunternehmen den Wohnungswechsel früh genug – am besten schriftlich. Nur so kann der bestehende Vertrag auf die neue Adresse übertragen werden. Dadurch sind während des Umzugs beide Unterkünfte und auch damit im Zusammenhang stehende Schäden versichert. Klären Sie genau ab, welche Kosten im Fall eines Schadens übernommen werden. Versäumen Sie es, Ihren Versicherungsträger rechtzeitig über den Wohnungswechsel zu informieren, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Diese kann bei Schäden dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft leistungsfrei bleibt.

In den wenigsten Fällen passt die bestehende Haushaltsversicherung zum neuen Zuhause. Anderer Wohnort, neue Einrichtung, größere bzw. kleinere Wohnfläche oder sogar Standort in einer Zone mit Hochwasserrisikostufe – all diese Faktoren können den Versicherungsumfang und die Prämie beeinflussen. Womöglich ist dadurch das Angebot eines anderen Versicherungsunternehmens preiswerter. Im Zuge des Umzugs steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die bestehende Vereinbarung vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen und eine neue abzuschließen. Die Kündigung muss allerdings vor der Übersiedlung bei der Versicherungsgesellschaft einlangen. Rechnen Sie hier mit Nachzahlungen, welche in den meisten Fällen der neue Vertragspartner übernimmt.

Stellen Sie auch sicher, dass in der Haushaltsversicherung eine Privathaftpflichtversicherung für alle in der Wohnung lebenden Familienmitglieder vorgesehen ist. Je nach Bundesland ist sogar eine Hundehaftpflichtversicherung obligatorisch. Katzen und andere Kleintiere sind automatisch von der Haushaltsversicherung umfasst.

Informieren Sie die zuständigen Versicherungsträger über den Umzug. Unter Umständen müssen neben der Haushaltsversicherung noch weitere Polizzen wie z.B. die Eigenheimversicherung angepasst werden. Lassen Sie sich am besten von Expert:innen beraten.

Welche Schäden werden beim Wohnungswechsel übernommen?

Behalten Sie Ihre bestehende Haushaltsversicherung, sind Schäden in beiden Wohnungen für einen befristeten Zeitraum gedeckt. Je nachdem, was in Ihrem Vertrag steht, ist Ihr gesamter Hausrat auf dem Weg in Ihr neues Zuhause versichert. Allerdings nur im gewöhnlichen Umfang Ihrer Haushaltsversicherung. Nicht inkludiert sind Schäden aufgrund von Unachtsamkeit. Jedoch kann es sein, dass Missgeschicke Ihrer Umzugshelfer:innen durch deren Privathaftpflichtversicherung gedeckt sind.

Wer haftet für Schäden durch das Umzugsunternehmen?

Professionelle Umzugsunternehmen sind für gewöhnlich versichert. Es werden aber nur Schäden übernommen, die Mitarbeiter:innen des Unternehmens beim Auf- und Abbau sowie während des Transports verursachen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Optionen und lesen Sie sich die Verträge genau durch. Für Wertgegenstände, Naturkatastrophen, Tiere und Pflanzen wird häufig keine Haftung übernommen. Schäden, welche Sie selbst, Ihre Familie oder Freunde verursachen, sind auch nicht enthalten.

Was müssen Sie beim Umzug ins Ausland beachten?

Ziehen Sie ins Ausland, dann müssen Sie Ihre Haushaltsversicherung in Österreich kündigen. Die Polizze kann nicht auf einen Wohnort außerhalb der Landesgrenzen übertragen werden. Allerdings ist Ihre alte Wohnung für die Dauer der Übersiedlung versichert.

Welche Besonderheiten gibt es beim Zusammenziehen mit Partnern und in Wohngemeinschaften?

Ziehen zwei Partner in eine gemeinsame Wohnung, wird häufig vergessen, eine der beiden Haushaltsversicherungen zu kündigen. Es würde eine Doppelversicherung vorliegen. Dann muss jene Polizze mit dem späteren Abschlussdatum außerordentlich gekündigt werden. Die ältere Versicherung bleibt bestehen und wird an die neuen Umstände angepasst.

Sobald Studierende oder in Ausbildung befindliche Kinder aus dem Elternhaus ausziehen, benötigen Sie einen eigenen Versicherungsschutz. In Wohngemeinschaften können gemeinschaftliche Haushaltsversicherungen für alle Bewohner:innen abgeschlossen werden. Oder man entscheidet sich für getrennte Polizzen, welche nur das eigene Zimmer und persönliche Wertgegenstände versichern.

Generell ist ein Wohnungswechsel der optimale Zeitpunkt, um Haushalts- und Privathaftpflichtversicherung zu überprüfen und auf günstigere Angebote zu wechseln. Lassen Sie sich von den unabhängigen Versicherungsmakler:innen beraten. Sie helfen Ihnen, Kosten einzusparen und Ihr neues Zuhause bedarfsgerecht zu versichern.

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