Betriebsunterbrechung – in jedem (Aus-) Fall versichert

Bereitet Ihnen eine mögliche Betriebsunterbrechung Sorge? Laut „Allianz Risk Barometer 2022“ der Allianz Global Corporate & Specialty SE wird das Risiko einer Betriebsunterbrechung von Experten als zweithäufigstes Risiko für Unternehmen eingestuft – sei es auf globaler Sicht als auch in Österreich. Eine Betriebsunterbrechung bringt neben einem Imageschaden und enttäuschten Kunden vor allem finanzielle Einbußen mit sich. Fixkosten wie Löhne, Kredite und Mieten für Gebäude oder Grundstücke müssen fortlaufend bezahlt werden und können ein großes Loch in die Unternehmenskasse reisen. 

Eine Betriebsunterbrechung liegt dann vor, wenn der Betrieb teilweise oder gänzlich zum Erliegen kommt. Je nach Branche erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsunterbrechung. Die Gründe dafür können unterschiedlichster Natur sein:

  • Krankheiten 
  • Unfälle
  • kriminelle Handlungen 
  • Elementarschäden

In solchen Situationen deckt eine Betriebsunterbrechungsversicherung Ihre Kosten. Ob psychische Erkrankungen inkludiert sind, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die Höhe Ihrer Entschädigung bei Betriebsunterbrechung kann mittels zweierlei Methoden festgestellt werden. Zum einen anhand des Deckungsbeitrages. Hierfür wird der Gesamtumsatz minus der variablen Kosten herangezogen, wodurch die Fixkosten übrig bleiben. Zum anderen kann eine Tagestaxe vereinbart werden. Die Höhe der vertraglich vereinbarten Taxe bestimmt auch die Höhe der Versicherungsprämie. Abhängig vom Versicherungsprodukt können auch die Kosten für entgangene Gewinne übernommen werden. 

Grundsätzlich gibt es je nach Schadensfall verschiedene Versicherungsvarianten, die auch Teil einer Bündelversicherung sein können:

1. Betriebsunterbrechung für Elementarschäden

Unter einer Betriebsunterbrechung für Elementarschäden versteht man den Ausfall durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Schneedruck, Glasbruch, Felssturz, Steinschlag oder Einbruch. Hier deckt die Versicherung die entgangenen Erträge inklusive Mehrkosten und abzüglich der variablen Kosten ab, da diese aufgrund der Unterbrechung entfallen.

2. Betriebsunterbrechung für Freiberufler und Selbstständige (BUFT)

Die BUFT hingegen ist eine wichtige Absicherung für alle Unternehmen, bei denen die Tätigkeit stark mit der Person des Unternehmers verbunden ist. Sie schützt vor Ertragsausfällen aufgrund von Krankheit oder Unfall und greift sogar bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit. Im Normalfall muss der Unternehmer 100 Prozent arbeitsunfähig sein, damit der Versicherer den Schaden übernimmt. Zudem sollte die Karenzzeit – d.h. die Mindest-Ausfallzeit, ehe die Versicherung den Schaden übernimmt – beachtet werden. Sie dient als Schutz für die Versicherungen, damit nicht bei jeder Grippe oder Verletzung sofort Leistungen beansprucht werden und kann zwischen 7 und 28 Tagen liegen. Bei Spitalsaufenthalten entfällt die Karenzzeit in der Regel. 

3. Betriebsunterbrechung aufgrund eines Maschinen- oder Elektronikausfalles

Beeinflusst ein maschineller Ausfall das Betriebsgeschehen, dann gibt es auch dafür eine eigene Zusatzversicherung. Diese setzt sich aus der Elektronikversicherung sowie der Maschinenbruchversicherung zusammen und deckt sämtliche Reparaturkosten. Ertragsausfälle müssen separat versichert werden. Der Ausfall von Maschinen kann nicht nur die Produktion, sondern auch den Betrieb vollständig lahmlegen. Die Maschinenbruchversicherung übernimmt Schäden aufgrund von Material-, Bedienungs- oder Konstruktionsfehler sowie Betriebsunfällen und böswilligen Handlungen. Muss die Maschine durch eine neue ersetzt werden, dann wird der Zeitwert zur Berechnung der Kosten herangezogen. 

4. Betriebsunterbrechung durch Cyberangriff

Das Risiko, von Cybervorfällen betroffen zu sein, wird von Managern immer höher eingeschätzt. Eine Studie der Firma Deloitte zeigt auf, dass in Österreich bereits jedes zweite Unternehmen einen Ransomware-Angriff bewältigen musste. Bei einem solchen Angriff werden Unternehmensdaten durch einen Erpressungstrojaner verschlüsselt. Die Folge ist eine teilweise oder gänzliche Zugriffsverweigerung auf betriebliche Daten sowie eine Lösegeldforderung seitens der Täter. Die Schäden können desaströs sein. Trotz erhöhtem Bewusstsein und zahlreichen Vorkehrungen, nimmt der Erfolg von Cyberangriffen zu. 

Neben entsprechenden Notfallplänen ist eine Cyberversicherung ein probates Mittel im Schadensfall. Sie hilft, die Kosten für Betriebsunterbrechung, Datenwiederherstellung, Lösegeldforderung und Schadensersatzansprüche Dritter abzufedern. Die Zusatzversicherung besteht grundsätzlich aus einer Haftpflichtversicherung und einer Eigenschadenversicherung, kann aber durch diverse Module an die Unternehmensanforderungen angepasst werden. Durch eine Cyberversicherung erhalten Sie im Falle eines Hackerangriffes eine Rundumbetreuung. Von der Übernahme der anfallenden Kosten abgesehen, bieten viele Versicherungen 24h-Assistenz, rechtliche Beratung und unterstützen den Wiederaufbau Ihrer IT-Sicherheit.

Unabhängig davon, welches Risiko Ihr Betriebsgeschehen lahmlegt, kann Ihnen die entsprechende Versicherung Schutz bieten, die anfallenden Kosten abfedern und Ihre sowie die Existenz Ihrer Mitarbeiter sichern. 

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