Richtig abgesichert schmeckt der Grillteller noch viel besser!

Sie sind auch ein eingefleischter Grillfan und haben die diesjährige Grillsaison schon längst eröffnet?
Grilllagen mit Familie und Freunden sind die kulinarischen und gesellschaftlichen Events des Jahres. Auf Terrasse, Balkon und Garten finden sich vielerorts Elektro-, Gas- und Kohlegrill – manchmal gleich mehrere Versionen auf einmal. Doch wie so vieles, hat auch diese launige Freizeitbeschäftigung ihre Schattenseiten: jedes Jahr verletzt sich eine Vielzahl an Menschen beim Grillen, auch Brandschäden sind dabei an der Tagesordnung. Wissen Sie, welcher Schutz seitens einer Versicherung dabei besteht? Nein? Wenn Sie gerne und viel grillen, sollten Sie sich auf jeden Fall von Ihrem Versicherungsmakler oder Ihrer Versicherungsmaklerin beraten lassen.

Wenn Sie sich beim Grillen selbst verletzten, ist die medizinische Erstversorgung auf jeden Fall durch die Sozialversicherung gedeckt. Wenn die Verletzung jedoch schlimmer ist und es zu bleibenden Schäden kommen sollte, brauchen Sie auf jeden Fall eine private Unfallversicherung, die den gesundheitlichen Schaden zumindest finanziell entsprechend entschädigt. Falls durch die Verletzung ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig wird, wäre auch eine private Krankenversicherung von Vorteil. Diese ermöglicht ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder auch einen Aufenthalt in einer Privatklinik. Im Anschluss daran eine freie Arztwahl und eine teilweise schnellere Terminfindung.

Die Haushaltsversicherung oder auch die Eigenheim-, bzw. Gebäudeversicherung kommt dann zum Einsatz, wenn durch einen Brand eigenes Mobiliar wie Terrassenmöbel oder das eigene Gebäude beschädigt werden. Allerdings muss man hier gut aufpassen: der Brand darf nicht durch grobe Fahrlässigkeit wie durch den unsachgemäßen Einsatz von Brandbeschleunigern oder Unachtsamkeit ausgelöst werden. Wenn man sich hier absichern möchte, muss man sich genau erkundigen, ob grobe Fahrlässigkeit in den bestehenden Versicherungsbedingungen inkludiert ist.

Wenn Sie beim Grillen Eigentum von Fremden beschädigen oder fremden Personen Schaden zufügen – versehentlich durch die heiße Grillzange beispielsweise – greift Ihre private Haftpflichtversicherung. Diese ist meist in der Haushaltsversicherung inkludiert. Auch hier ist es ratsam, die Höhe der Versicherungssumme entsprechend zu wählen. Denn auch hier kann ein Schaden schnell zigtausende Euro ausmachen.

Um all dem vorzubeugen und ein entspanntes Essen genießen zu können, ist es am besten, wenn Sie Ihren Grillabend gut planen und vorbereiten und vor allem die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen treffen:

  • der Holzkohlegrill sollte sicher stehen und nicht umkippen können
  • Feuer nicht in geschlossenen Räumen oder unter Markisen oder Sonnenschirmen entzünden
  • starken Funkenflug vermeiden
  • Gas ist leicht entzündlich – hier ist Vorsicht beim Gasgrill angesagt
  • das Stromkabel für den Elektrogrill sollte keine Stolperfalle darstellen
  • alle Anwesenden – vor allem Kinder – sollten immer einen gebührenden Sicherheitsabstand zum Grill halten
  • keine Brandbeschleuniger benützen
  • Grillhandschuhe und geeignete Küchengeräte benützen
  • für alle Fälle Löschdecke oder Feuerlöscher bereithalten

#ihrversicherungsmaklerihrvorteil