Badeunfall: Ertrinken als zweithäufigste Todesursache

An heißen Tagen zieht es uns ins kühle Nass. Leider sind sich viele Eltern und Kinder der Gefahren im Wasser nicht bewusst, was immer wieder zu schlimmen Badeunfällen führt. Die Zahlen sind alarmierend. Bereits im Juni berichtete das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) von mindestens 13 ertrunkenen Personen in Österreich. Dabei hat die Badesaison gerade erst begonnen. Bei Kindern zählt das Ertrinken zur zweithäufigsten Todesursache. Hinzu kommt, dass jeder Zehnte im Alter zwischen fünf und 19 Jahren nicht schwimmen kann, und dass es auch unter Erwachsenen viele Nichtschwimmer gibt.

Mehr Sicherheit im Wasser

Die meisten Badeunfälle sind auf unzureichende Schwimmkenntnisse zurückzuführen, gefolgt von Alkoholeinfluss und Selbstüberschätzung. Das KFV hat erhoben, dass coronabedingt um die 9.000 Schwimmkurse für österreichische Schulkinder ausgefallen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die meisten Unfälle in unbewachten Gewässern ereignen. Ohne das schnelle Einschreiten eines Bademeisters kann ein Badeunfall zu schwerwiegenden Verletzungen, Bewusstlosigkeit mit Langzeitfolgen oder im schlimmsten Fall zum Tod führen.

Wir verraten Ihnen, wie Sie Ihre Kinder bestmöglich schützen, worauf beim Baden geachtet werden muss und welches die wichtigsten Schritte im Ernstfall sind. Zusätzlich klären wir Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz und zeigen auf, wer für Badeunfälle haftet.

Kinder auf den Badespaß vorbereiten

Das Tückische an Badeunfällen ist, dass sie meist zu spät bemerkt werden. Entgegen der Annahme, dass Betroffene laut um Hilfe schreien, verkrampft die Stimmritze, sobald Wasser in die Atemwege gelangt. Dies verhindert Hilferufe. Daher sollten Minderjährige im Wasser, je nach Alter sowie ihrem körperlichen und geistigen Entwicklungsstand, nie aus den Augen gelassen werden. Eltern haben die Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Zusätzlich haben Erziehungsberechtigte die Verantwortung, ihre Sprösslinge bestmöglich auf den Badespaß vorzubereiten. Neben entsprechenden Schwimmhilfen (Schwimmflügel oder -weste) gehört auch dazu, ihnen das Schwimmen beizubringen und die wichtigsten Baderegeln zu vermitteln. Luftmatratzen, aufblasbare Formen wie Reifen, Tiere oder Schwimmnudeln sind als Schwimmhilfen ungeeignet.

Am sichersten ist das Schwimmen in bewachten Gewässern, stets unter der Aufsicht eines ausgebildeten Bademeisters, der im Ernstfall eingreifen kann. Unterschätzen darf man auch die Gefahr in Planschbecken keinesfalls. Selbst bei geringer Tiefe kann es schon zu Unfällen kommen.

Die wichtigsten Schritte im Ernstfall

Werden Sie Zeuge eines Badeunfalls,

  • verständigen Sie umgehend die Bademeister und wählen Sie anschließend die Notrufnummer 112.
  • Halten Sie nach einer Schwimmhilfe wie Rettungsring oder Rettungsboje Ausschau und werfen Sie diese der ertrinkenden Person zu.
  • Eilen Sie der betroffenen Person im Wasser nur zu Hilfe, wenn Sie selbst ein guter Schwimmer bzw. eine gute Schwimmerin und die Bedingungen sicher sind. Andernfalls gefährden Sie Ihr eigenes Leben – Selbstschutz geht immer vor. Wenn Sie zum Ertrinkenden gelangen, bedenken Sie, dass die Person irrational handeln und um sich schlagen könnte.
  • Ist die gerettete Person bewusstlos, dann muss sie an Land bzw. am Beckenrand in die stabile Seitenlage gebracht und beim Aussetzen der Atmung reanimiert werden. Halten Sie die Person bis zum Eintreffen des Notarztes mit Decken warm.

Eine Versicherung für jeden Fall

Ein Badeunfall geht im besten Fall glimpflich aus. Aber unter Wasser reichen schon wenige Minuten Bewusstlosigkeit, um bleibende Schäden davonzutragen. Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit können dann die schwerwiegenden Folgen sein. Die Erstversorgung wird zwar immer von Ihrer Krankenversicherung übernommen, da es sich allerdings um einen Freizeitunfall handelt, benötigen Sie für alle Behandlungen darüber hinaus eine private Unfallversicherung. Ob Bergung, Invalidität oder Verdienstausfall, die private Zusatzversicherung deckt diese Kosten.

Unfall im Urlaub – wer zahlt?

Oft passieren Unfälle im Urlaub, weil man erstens mehr Zeit im Wasser verbringt und zweitens Eltern häufiger ihre Kinder unbeobachtet im Pool oder Meer spielen lassen. Kommt es zu einem Unfall oder einer Verletzung, werden im Ausland bezahlte Arztrechnungen ebenfalls von Ihrer privaten Unfallversicherung übernommen. Diese kann auch für die gesamte Familie abgeschlossen werden und kümmert sich, falls notwendig, um den Krankenrücktransport aus dem Urlaubsort.

Haftung in öffentlichen Schwimmbädern

Viele Personen gehen davon aus, dass in öffentlichen Bädern automatisch die Betreiber bei Badeunfällen haften. Allerdings bleibt die Aufsichtspflicht der Eltern auch in einem Schwimmbad bestehen. Wird diese verletzt und dem Kind stößt etwas zu, tragen sie die Verantwortung. Aber es kommt auch darauf an, ob Bademeister und Schwimmbadbetreiber ihre Pflichten erfüllt haben. Verliert z.B. ein Kind im Wasser das Bewusstsein, während der Bademeister oder die Bademeisterin vom Smartphone abgelenkt waren, kann er oder sie auf Schadensersatz geklagt werden. Hat sich der Unfall aufgrund von baulichen Maßnahmen ereignet, haften womöglich die Schwimmbadbetreiber.

Haftung bei privaten Pools

Für private Poolbesitzer:innen ist auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll. Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Denn im Ernstfall haften sie als Privatperson und das kann teuer werden. Private Pools und Schwimmteiche daher am besten zusätzlich mit einem Zaun absichern, damit sich Kinder nicht ungehindert Zutritt verschaffen und es zu keinem Unfall kommt.

Die wichtigsten Baderegeln auf einen Blick

  • Nur ins Wasser gehen, wenn man gesund ist.
  • Hinweis- und Verbotsschilder beachten.
  • Vor dem Baden kalt abduschen, um den Körper abzukühlen.
  • Bei Kältegefühl das Wasser umgehend verlassen, um Krämpfe zu vermeiden.
  • Mit Ohrenverletzungen nicht schwimmen oder tauchen.
  • Nicht direkt nach dem Essen ins Wasser gehen (empfohlen wird 1h).
  • Nur ins Wasser springen, wo es erlaubt und sicher ist.
  • Auf andere Menschen im Wasser Rücksicht nehmen.
  • Bedingungen in offenen Gewässern wie Wind, Strömungen und Wellen berücksichtigen.
  • Nicht übermütig sein, denn das kann gefährlich werden.

Wer diese Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigt, ist für ein sicheres Badevergnügen bestens gerüstet. Mit der entsprechenden Versicherung können Sie sich für Freizeitunfälle mit Folgeschäden zusätzlich absichern, ihr finanzielles Risiko minimieren und gute Nachsorge erhalten. Die unabhängigen Versicherungsmakler:innen beraten Sie gerne!

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