Haushaltsversicherung ja oder nein?

Brauchen Sie eine Haushaltsversicherung? Oder sollten Sie es darauf ankommen lassen, im Schadensfall für hohe Schäden selbst aufkommen zu müssen. 80 – 90 Prozent der Österreicher:innen wollen in puncto Haushaltsversicherung kein Risiko eingehen. Sie haben vorgesorgt. Bei den umfangreichen Angeboten der Versicherungen die richtige Wahl zu treffen, ist aber gar nicht so leicht. Es gibt einige wichtige Punkte, die Sie im Auge behalten sollten.

Gleich zu Beginn sei vorausgeschickt: In Österreich ist eine Haushaltsversicherung nicht verpflichtend. Sie wird von Versicherungsexpert:innen aber dringend empfohlen. Denn wer möchte unvorhersehbare Schäden, die z. B. durch ein Unwetter, durch Naturkatastrophen, einen Brand oder einen Einbruch etc. entstehen, schon gerne von seinem mühsamen Ersparten bezahlen. Auch Schäden an Elektrogeräten, Möbeln oder Böden kommen meist ungelegen und belasten das Haushaltsbudget über die Maßen.

Es ist also leicht nachvollziehbar, dass sich viele Menschen für eine eigene Haushaltsversicherung entscheiden. Schließlich deckt eine gute Haushaltsversicherung die gängigsten Schadensfälle ab und beinhaltet zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, die Versicherung kommt auch für Schäden auf, die Sie oder Ihre Familienmitglieder unabsichtlich anderen Personen zugefügt haben.

Die optimale Haushaltsversicherung finden

Wer eine Haushaltsversicherung abschließen will, sollte wissen, dass es bei den Versicherungsanbieter:innen große Unterschiede bei den Prämien und Leistungen gibt. Die Kosten setzen sich aus Basispaketen und Zusatzleistungen zusammen. So ist z. B. bei einer ca. 90 m² Wohnung (lt. Standard/Immobilien – Stand 10/2019) mit einer Prämie zwischen 120 – 230 Euro pro Jahr zu rechnen (für eine max. Versicherungssumme von 80.000 – 130.000 Euro).

Darum gilt es vor einem Abschluss immer zu überlegen:

  • Was brauche ich an Leistungen? Manche Versicherungen bieten Leistungsübersichten an, die das Streichen von nicht benötigten Zusatzleistungen erleichtern.
  • Gibt es in meinem Haushalt Wertgegenstände wie z.B. Schmuck, Kunst, Antiquitäten etc.? In diesem Fall ist eine höhere Versicherungssumme und/oder eine spezielle Aufbewahrung (Safe, Tresore, versperrte Schränke o. Ä.) notwendig.
  • Was sollte meine Haushaltsversicherung räumlich abdecken? Z. B. Wohnräume, Nebengebäude, Allgemeinflächen oder auch abseits vom Wohnort, z. B. Fahrräder, Kinderwagen etc.
  • Wie hoch muss die Versicherungssumme sein? – Sie sollte dem Wert der Wohnung und des Hausrats entsprechen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Ihr Versicherungsmakler hilft Ihnen bei der Auswahl der korrekten Versicherungssumme.
  • Wie sieht es mit der Laufzeit und der Kündigungsmöglichkeit aus? Generell kann ab dem 3. Jahr mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden – das ist auch z.B. bei einem 10-Jahres-Vertrag möglich.

Expert:innen-Tipps

! Bei inkludierter privater Haftpflichtversicherung sollten Sie die Deckungssummen, den Geltungsbereich und die (mit)versicherten Personen überprüfen, z. B. Kinder mit eigenem Einkommen oder Großeltern sind meist vom Versicherungsschutz ausgenommen.
! Wertgegenstände und Anschaffungsrechnungen fotografieren und die Gegenstände außerdem in einem Safe bzw. extern aufbewahren, z. B. in einem Bankschließfach.
! Büroräume (Home-Office) in der Wohnung können Sie meist bis zu einer bestimmten Größe mitversichern.
! Achten Sie darauf, dass bei der Glasbruchversicherung das Ceranfeld inkludiert ist.
! Decken Sie Schäden durch „grobe Fahrlässigkeit“ bis zu 100 % der Versicherungssumme mit ab.

Was oft nicht versichert ist!

  • Fahrräder sind nur am versicherten Grundstück inkludiert und auch nur, wenn das Fahrrad abgesperrt war.
  • Ein Firmenlaptop im Home-Office wird im Schadensfall nicht von der Versicherung bezahlt.
  • Geschäftsgelder, Fahrzeuge, Glasdächer und Bestandteile des Gebäudes
  • Sogenannte Sengschäden, die beispielsweise beim Bügeln oder durch Zigarettenglut entstehen.
  • Wasserschäden, die durch Reinigungs-, Grund- oder Kanalrückstau/Hochwasser entstehen, werden meistens nicht ersetzt.
  • Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde und Pferde ist meisten separat – natürlich nur bei Bedarf – zu beantragen!

Es empfiehlt sich jedenfalls, Prämien, Leistungsumfang, Ausschlüsse und Rabatte verschiedener Versicherungsunternehmen zu vergleichen und sich von unabhängigen Versicherungsmakler:innen beraten zu lassen. Gut zu wissen: Versicherungsvermittler:innen sind dazu verpflichtet, gemeinsam mit Ihnen den tatsächlichen Versicherungsbedarf zu ermitteln. Bei schon bestehenden Verträgen sollte alle paar Jahre oder anlassbezogen bei Veränderungen Ihrer Wohnsituation ein Polizzencheck durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass Sie nicht über- oder unterversichert sind.

#ihrversicherungsmaklerihrvorteil