Diebstahl im Urlaub – sind Sie versichert?

Endlich Urlaub! Erholsame Tage mit Sonne, Strand und Meer stehen bevor. Vorausgesetzt, es läuft alles nach Plan. Denn böse Urlaubsüberraschungen gibt es leider auch. Neben Flugverspätung, Gepäckverlust und Überbuchung sehen sich Reisende häufig mit Diebstahl konfrontiert. Gerade in entspannten Situationen oder bei Menschenansammlungen wittern Diebe ihre Chance und greifen zu. Schnell sind Wertsachen, Handtasche oder Geldtasche entwendet Wer nachfolgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet, kann das Risiko minimieren und verhindern zur Zielscheibe von Verbrechern zu werden. Des Weiteren verraten wir Ihnen, welche bestehenden Versicherungen den finanziellen Schaden decken und wann es Sinn macht, spezielle Verträge abzuschließen.

Tipps für mehr Sicherheit

Um im Urlaub das Diebstahlrisiko so gering wie möglich zu halten und für den Ernstfall gerüstet zu sein, empfehlen wir folgende Maßnahmen:

Vor dem Urlaub:

  • Reiseversicherung abschließen
  • Wertgegenstände und Koffer fotografieren
  • Kopien von wichtigen Dokumenten erstellen und separat mitführen
  • wichtige Notrufnummern notieren

Während des Urlaubes:

  • Wertgegenstände im Zimmersafe oder im Safe an der Rezeption deponieren
  • elektronischen Geräte nicht sichtbar liegen lassen
  • Bankomat- und Kreditkarten getrennt voneinander aufbewahren
  • Wertgegenstände nah am Körper tragen (Brusttasche, Bauchtasche etc.)
  • Handtaschen verschließen und Reisegepäck mit einem Schloss oder Zahlencode sichern
  • geringe Mengen an Bargeld mitführen
  • Koffer oder Wertgegenstände nicht offen im Auto liegen lassen
  • auf keine unbewachten Parkplätze parken

Die ersten, wichtigen Schritte im Verbrechensfall

Trotz aller Vorsichtmaßnahmen kann es zum Diebstahl kommen. Tritt dieser Fall ein, sollten Sie umgehend die Polizei vor Ort verständigen und Anzeige erstatten. Lassen Sie sich eine Kopie der Anzeige aushändigen – das kann besonders für Ihre Versicherung wichtig sein. Wird in Ihr Hotelzimmer eingebrochen, gilt es auch die Hotelleitung zu informieren. Falls Reisepass/Personalausweis oder Führerschein gestohlen wurden, können Sie sich an die österreichische Botschaft im Urlaubsland wenden und einen Notpass bzw. eine vorläufige Fahrerlaubnis beantragen. Sobald Sie sich wieder in Österreich befinden, muss erneut eine Anzeige bei der Polizei gemacht und bei den jeweiligen Behörden die Neuausstellung der Dokumente beantragt werden.

Außerdem Bankomat- oder Kreditkarte sowie bei Diebstahl des Handys die SIM-Karte bei ihrem Anbieter sofort sperren lassen. Zudem haben Sie bei Smartphones die Möglichkeit, das Handy aus der Ferne zu blockieren und persönliche Daten vom Gerät zu löschen. Ändern Sie am besten auch gleich alle Passwörter, die auf dem Handy verwendet wurden.

Unterscheidung zwischen Einbruchdiebstahl, einfachem Diebstahl und Raub

Um die Haftungsfrage zu klären, muss vorab festgestellt werden, um welche Art von Diebstahl es sich handelt. Grundsätzlich wird zwischen Einbruchdiebstahl, einfachem Diebstahl und Raub unterschieden. Wesentlich für einen Einbruchdiebstahl ist, dass der Täter Hindernisse mit Gewalt überwindet, wie etwa die Tür zur Unterkunft aufbricht oder einen Safe knackt. Beim einfachen Diebstahl hingegen werden Wertgegenstände ohne Gewaltanwendung gestohlen, z.B. wenn eine Geldbörse aus der Jackentasche entwendet wird. Darunter fallen auch Entwendungen durch das Hotelpersonal, Diebstahl von Gepäck aus nicht verschlossenen Räumen oder das Eindringen durch offene Fenster. Raub liegt dann vor, wenn der Täter dem Opfer Gewalt androht oder ausübt. Beispielsweise, wenn er das Opfer bei einem Tagesausflug mit einem Messer bedroht und ausraubt.

Diebstahl im Hotel oder unterwegs

Die Art des Diebstahls ist aber noch nicht entscheidend dafür, wer im Schadensfall haftet. Weitere Faktoren – besonders im Urlaub – sind ausschlaggebend. Handelt es sich um EU oder Nicht-EU Länder? Hat sich der Diebstahl unterwegs oder in der Unterkunft zugetragen? Hier unterscheidet man wie folgt: Hat sich das Verbrechen in einem Hotel innerhalb der EU ereignet und Mitarbeiter tragen Mitschuld, dann haftet in der Regel das Hotel für den entstandenen Schaden. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn das Reinigungspersonal das Zimmer beim Verlassen nicht abschließt, das Zimmerschloss defekt ist, das Gepäck der Rezeption zur Aufbewahrung übergeben wurde oder Wertgegenstände aus dem Zimmersafe gestohlen wurden. Keine Mitschuld trifft das Hotel bei Raub. Wird die Zimmertür oder der Safe mit Gewalt aufgebrochen, haftet das Hotel bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Handelt die beraubte Person fahrlässig, z.B., weil sie den Zimmerschlüssel stecken hat lassen, drohen Leistungskürzungen oder sogar der Entfall der Haftung. Hotels außerhalb der EU haften in den wenigsten Fällen für Diebstahl im Hotelzimmer. Daher können spezielle Zusatzversicherungen sinnvoll sein.

Besonderheiten bei der Verwahrung von Wertgegenständen

Wie bereits erwähnt, haften Hotels in der EU für Wertgegenstände, die im Hotelzimmer abhandenkommen. Allerdings nur bis zu einem bestimmten, recht niedrigen Betrag. Dieses Problem können Sie umgehen, indem Sie wertvolle Gegenstände zur Verwahrung an der Rezeption hinterlegen. Dann haftet der Hotelbetreiber unbeschränkt. Wichtig ist auch, dass Sie Ihren Schmuck, falls vorhanden, im Zimmersafe deponieren und nicht unversperrt liegen lassen. Das könnte Ihren Versicherungsschutz gefährden bzw. dazu führen, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Die Bestimmungen variieren je nach Land. Daher sind Sie gut beraten, vor Antritt der Reise eine Reiseversicherung abzuschließen bzw. die Leistungen Ihrer Haushaltsversicherung zu überprüfen.

Diese Versicherungen decken Diebstahlschäden

Für Diebstahlschäden im Urlaub sind die Haushaltsversicherung, Reiseversicherung oder eine Kreditkartenversicherung zuständig. Durch die Außenversicherung der Haushaltsversicherung ist Ihr Hausrat auch im Ausland geschützt. Damit wird im Fall von Einbruchdiebstahl sowie Beraubung, jener Betrag übernommen, der nicht vom Hotel gedeckt ist. Üblicherweise beschränkt sich dieser Schutz auf Europa. Mit niedrigeren Versicherungssummen ist ebenfalls zu rechnen. Einfacher Diebstahl sowie Diebstahl aus dem Auto sind im Ausland nicht gedeckt. Für diese Situationen sowie Reisen außerhalb der EU macht sich eine Reiseversicherung bezahlt. Sie bietet normalerweise weltweiten Schutz und beinhaltet weitaus mehr Leistungen als die Haushaltsversicherung. Insbesondere im Hinblick auf Ihr Reisegepäck. Unter anderem sind dadurch auch Fälle von einfachem Diebstahl gedeckt. Die Reiseversicherung kann für eine bestimmte Reise oder als Jahresreiseversicherung abgeschlossen werden. Wer eine Kreditkarte besitzt, kann unter Umständen von der darin enthaltenen Kreditkartenversicherung profitieren. Hier sollten Sie allerdings die Vertragsdetails genau lesen. Häufig greift die Kreditkartenversicherung nur, wenn die Reise mit der Kreditkarte gebucht wurde und es sich um eine Pauschalreise handelt. Individual- und Geschäftsreisen sind normalerweise nicht gedeckt. Rechnen Sie auch mit niedrigeren Versicherungssummen.

Leider ist Diebstahl im Urlaub keine Seltenheit. Machen Sie sich früh genug um Ihren Versicherungsschutz Gedanken, damit Ihnen im Ernstfall finanzielle Sorgen erspart bleiben. Die unabhängigen Versicherungsmakler:innen stehen Ihnen beratend zur Seite und finden das Produkt mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Damit Sie entspannt und gut geschützt in den Urlaub starten können.

#ihrversicherungsmaklerihrvorteil