Wie sind Schulkinder in der Schule und am Weg dorthin versichert?

Ob am Weg zur Schule oder wieder nach Hause, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auch am Schulgelände selbst – der Schulweg ist mit Risiken für Schulkinder verbunden.

Kinder sind über die gesetzliche Sozialversicherung bei Krankenhausaufenthalten durch Unfall oder Krankheit in der allgemeinen Gebührenklasse versichert. Wie schaut es aber bei Haftungen aus, am Schulweg oder in der Schule selbst?

Hier ein paar Beispiele:

Rauferei am Schulweg
Einige „Erstklassler“ werden an der Bushaltstelle von älteren Mitschülern geärgert und raufen sich in der Folge. Eines der Kinder fällt durch einen Schubser auf die Straße und bricht sich den Unterarm. Wer trägt die Kosten für die Genesung des Kindes?

In diesem Fall tritt die Privathaftpflichtversicherung der Eltern des Verursachers in die Haftung ein und wird bei Schuldfrage die Kosten der Genesung des verletzten Kindes übernehmen, auch die möglicherweise zerrissen Kleidung. In Rahmen der Haushaltsversicherung ist auch eine Haftpflichtversicherung inkludiert, die für alle im Haushalt lebenden Personen (bis zum 19. Lebensjahr) gilt.

Rauferei in der Schule
In der Pause streiten Kinder im Gang des Schulgebäudes, auch hier gibt es durch eine Rauferei ein verletztes Kind. Wer trägt die Kosten?

Hier ist abzuklären ob der Schulerhalter eine Verletzung der Aufsichtspflicht begangen hat (Gangaufsicht). Ist dies der Fall, wird die Haftpflichtversicherung der Schule die Folgekosten der Verletzung übernehmen.

Wandertage und Schulschirennen sind eine Schulveranstaltung und fallen im Falle eines Unfalles ebenfalls unter die genannte Versicherung. Es muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass es nicht bei allen Unfällen einen Schuldigen geben muss.

Der Schulbeginn bringt also auch Gefahren für die Kinder mit. Die Eltern sind aber auch hier gefordert ihre Kinder auf diese hinzuweisen und auch mit Vorbildwirkung voranzugehen.

#ihrversicherungsmaklerihrvorteil