Unternehmen im Rechtsstreit: Wer trägt die Kosten?

Rechtsstreit ist im betrieblichen Alltag ein zu erwartendes Risiko, gegen welches sich jedes Unternehmen durch entsprechende Versicherungen schützen kann und auch sollte. Man kann sich also nicht nur im Privatbereich vor gerichtlichen Kosten schützen, sondern auch auf Unternehmensebene. Besonders Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen können eine teure Angelegenheit werden. Der ideale Partner in solchen Fällen ist die gewerbliche Rechtsschutzversicherung.

Grundsätzlich kann eine solche Versicherung von einer Einzelperson, wenn diese die gewerbliche Tätigkeit alleine ausführt, oder von einem gesamten Unternehmen beansprucht werden. In letzterem Fall spricht man dann auch häufig von einer Betriebsrechtsschutzversicherung. Auch Freiberufler wie Rechtsanwälte, Notare oder Wirtschaftsprüfer haben die Möglichkeit diese Zusatzversicherung abzuschließen. Sind Berufe anfällig für Rechtsstreitigkeiten – z.B. Ärzte, Therapeuten oder Manager – bieten viele Versicherungen ein maßgeschneidertes Angebot.

Ein Rechtsstreit kann weitreichende Folgen haben. Die Rechtsschutzversicherung ist für solche Fälle sinnvoll und übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten. Auch Kosten die in Verbindung mit dem Rechtsstreit stehen sind gedeckt – beispielsweise Gutachten, Kaution sowie Gebühren für Sachverständiger oder Zeugen. Falls die Gerichtsverhandlung im Ausland abgehalten werden muss, dann kommt die Versicherung gegebenenfalls auch für die Reisekosten des Versicherungsnehmers sowie der Anwälte auf.

Meistens sind durch die Gewerberechtsschutzversicherung nicht nur der Betrieb, sondern in einem bestimmten Maße auch die Mitarbeiter, Firmenfahrzeuge sowie die Immobilie vor rechtlichen Forderungen geschützt. Je nach Versicherung, hat der Unternehmer auch die Möglichkeit sich und seine Angehörigen im Versicherungsumfang zu inkludieren. Daher kann die Gewerbeversicherung durch folgende Leistungen ergänzt werden:

  • Privat-Rechtsschutz des Unternehmers und seiner Angehörigen

Dieser Zusatz ergänzt den Firmenrechtsschutz um den Privatrechtsschutz und soll den Unternehmer sowie seine Familie vor etwaig anfallenden Forderungen im Rechtsfall schützen, nicht nur im betrieblichen, sondern auch im privaten Rahmen. Beispielsweise wenn sich ein Streitfall betreffend des Hauspersonales zuträgt, werden unter berechtigten Umständen die Kosten durch die Versicherung übernommen.    

  • KFZ-Rechtsschutz für private und betriebliche Fahrzeuge

Durch den Verkehrsrechtsschutz werden nicht nur der Unternehmensfuhrpark, sondern auch die Privatfahrzeuge des Unternehmers versichert. Auch die Mitarbeiter, welche das Fahrzeug lenken sowie die Insassen sind dadurch mitversichert. Selbst wenn ein fremdes Fahrzeug im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit von Mitarbeitern oder im Betrieb beschäftigen Familienmitgliedern ausgeliehen wird, greift die Versicherung.

  • Gewerblicher Immobilienrechtsschutz

Diese Zusatzleistung sichert das Unternehmen vor sämtlichen Streitigkeiten in Bezug auf die Immobilien ab wie beispielsweise, wenn es um Grundstücksgrenzen, Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vermietern, Grundsteuer, Nebenkosten oder Eigenbedarfsansprüchen seitens des Eigentümers geht. Die Prämienhöhe ist hier vom Mietwert beziehungsweise von der Anzahl der Immobilien abhängig.

Als Akteur mit vielen Stakeholdern – wie beispielsweise Lieferanten, Kunden, Produzenten, Geschäftspartner oder Mitarbeiter – muss ein Unternehmen früher oder später mit diesem Risiko rechnen, auch wenn kein Verschulden seitens des Unternehmens vorliegt. Selbst ein Freispruch bewahrt das Unternehmen nicht automatisch vor Kosten, denn das österreichische Gesetz sieht zum Teil eine Kostenbeteiligung vor.

Aber die Rechtsschutzversicherung greift natürlich auch im umgekehrten Fall und zwar wenn das Unternehmen selbst einen Prozess führen möchte. Allerdings wird die Versicherung hier vorab mittels eines Anwalts die Erfolgschancen prüfen und abwägen, ob sich ein Prozess lohnt. Sind diese gering, kann die Übernahme der Kosten verwehrt werden. Ein weiterer Ablehnungsgrund ist, wenn die Obliegenheiten, d.h. die Pflicht gewisse Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, verletzt wurden. Beispielsweise, wenn der Mitarbeiter keinen Führerschein besitzt und es deshalb zu Schäden am Fuhrpark gekommen ist. Dieses Prozedere dient zum Eigenschutz der Versicherungen, damit Unternehmen nicht willkürlich Prozesse führen.

Eine gute Rechtsschutzversicherung versucht vor allem präventiv einzugreifen und die Versicherung wird versuchen das Unternehmen vor Rechtsstreitigkeiten zu schützen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Dementsprechend wird die Versicherung alles dafür tun, um Ihr Unternehmen so gut wie möglich vor solchen Risiken abzuschirmen oder gegebenenfalls eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Ein Rechtsstreit kann unter Umständen langwierig, zeitintensiv und für alle Beteiligten psychisch belastend sein. Falls mediale Aufmerksamkeit erregt wird, kann dies sogar langfristig negative Auswirkungen auf das Unternehmensimage haben. Mit dem entsprechenden Versicherer an Ihrer Seite, müssen Sie sich zumindest um die Kosten keine Gedanken machen.

Bei der Auswahl der passenden Versicherung gilt es darauf zu achten, welche Leistungen von der Gewerberechtsschutzversicherung inkludiert sind. Straf-, Verwaltung-, Schadenersatz-, oder Steuerrechtsschutz sind nur einige der rechtlichen Bereiche, die von der Klage betroffen sein könnten und gegen die es sich abzusichern gilt.

Die Deckung durch die Allgemeine Rechtsschutz-Bedingung ist meist nur rückwirkend gültig, das heißt erst sobald man freigesprochen wird übernimmt die Versicherung die Kosten. Bei der Strafrechtsschutzdeckung ist genau das Gegenteil der Fall – hier greift die Versicherung von Beginn an und deckt die Kosten bereits im Voraus. Das Geld wird nur dann eingefordert, sollte das Gericht entscheiden, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde. Es können allerdings auch noch zusätzliche Leistungen in die Versicherung inkludiert werden, welche Sie selbst im Falle des Vorwurfes einer vorsätzlichen Tat unterstützt. Beachten sollte man auch, dass bei Vertragsabschluss auch frühere Vergehen, die bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt sind, von der Versicherung gedeckt sind. Man spricht auch von Rückwärtsdeckung.

Für die Höhe der zu zahlenden Prämie sind mehrere Faktoren ausschlaggebend. Zum einen kommt es darauf an, bis zu welcher Summe man eine Deckelung wünscht. Zum anderen ist der Sektor in dem das Unternehmen agiert richtungsweisend – je anfälliger die Branche für Rechtsstreitigkeiten ist, desto höher ist die Versicherungsprämie. Natürlich treiben auch die Anzahl der Mitarbeiter sowie die gewählten Zusatzleistungen die Prämie in die Höhe.

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