Ab 14.4. können die Zulassungsstellen im gesetzlichen Umfang und unter Einhaltung der erforderlichen und einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen wieder ihren Betrieb aufnehmen.
Folgende Sicherheitsmaßnahmen müssen beachtet werden:
- Es befinden sich in der Zulassungsstelle nicht mehr als ein Antragsteller/Antragstellerin pro 20 Quadratmeter; dies wird erforderlichenfalls durch Zugangskontrollen sichergestellt.
- Es wird ein Abstand von mindestens einem Meter zwischen allen anwesenden Personen, auch Beschäftigten, eingehalten.
- Sämtliche in der Zulassungsstelle anwesenden Personen, auch Beschäftigte, tragen Mund Nasen Schutz.
- Es befindet sich eine Gelegenheit zur geeigneten Händedesinfektion für alle Personen in der Zulassungsstelle.
- Regelmäßige Desinfektion von Oberflächen.
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Hier findet ihr noch weitere Details vom Bundesministerium:

