Wer haftet bei Unfällen?

….die durch eigenes Verschulden in der Freizeit passieren – Sach- bzw. Personenschaden. Ist die Privathaftpflicht ausreichend?

Beispiel – Mountainbike Unfall:

Eine Person ist beim Mountain biken. Die Fahrt gerät außer Kontrolle, ein bergwärts fahrender Biker wird touchiert und beide Radfahrer kommen zu Sturz, verletzen sich dabei und die Räder und Kleidung werden beschädigt.

Wer haftet für den Schaden des Unfallgegners?
Grundsätzlich haftet im konkreten Fall der talwärts fahrende Biker, da ihn ein Verschulden an der Kollision trifft. Für den Fall, dass dieser eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung hat, kommt diese für den Schaden auf.

Zahlt die Privathaftpflichtversicherung immer?
Antwort: Im Normalfall schon, außer dem VN ist eine Obliegenheitsverletzung nachzuweisen, die Versicherungsprämie ist zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes nicht bezahlt oder der VN hat den Schaden vorsätzlich herbeigeführt.

Kommt die Versicherung für den Personen- und den Sachschaden auf?
Ja, die Versicherung leistet für beide Bereiche

Wer kommt für den eigenen Schaden auf?
Für den eigenen Sachschaden (Kleidung und Fahrrad) kommt niemand auf, d.h. diesen Schaden trägt diese Person selbst. Für die Abdeckung des Personenschadens kommt, falls vorhanden, die eigene Unfallversicherung auf. Sollte sich der VN verletzten und es ergeben sich bleibende Schäden, erhält der VN eine Leistung aus dem Bereich Dauerinvalidität oder sollten Therapiekosten anfallen, leistet der Unfallversicherer aus dem Titel Unfallkosten. #esistbessereinemexpertenzuvertrauen

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