Närrisches Treiben mit Folgen

Narren im ganzen Land stehen bereits in den Startlöchern für den Höhepunkt der fünften Jahreszeit. Faschingsumzüge, Tanzveranstaltungen und Feierlichkeiten am Unsinnigen Donnerstag, Rosenmontag oder Faschingsdienstag sorgen für buntes Treiben und ausgelassene Stimmung. Allerdings führen dichtes Gedränge, Leichtsinn und Alkoholeinfluss immer wieder zu Zwischenfällen. Solche eigen- oder fremdverschuldeten Unfälle können oft nur schwer verhindert werden. Daher ist es wichtig, zu wissen, wie man in Situationen mit Schadensfolgen reagiert, wer für den Schaden verantwortlich ist und welche Versicherung eventuell die Kosten deckt.

Zuallererst sollten Sie sich mental auf das närrische Treiben einstellen. Wer kein Freund von Menschenansammlungen ist und in solchen Situationen leicht in Panik gerät, ist bei Faschingsumzügen und -veranstaltungen fehl am Platz. Achten Sie bei der Wahl des Kostüms darauf, dass keine Verletzungsgefahr für andere oder Sie selbst besteht. Vermeiden Sie das Mitführen von spitzen Gegenständen und geben Sie Ihren Kindern keine Spielzeugpistolen mit Platzpatronen mit – diese gefährlichen Geschosse können wortwörtlich ins Auge gehen. 

Viele Gefahren lauern auch auf den Faschingswägen selbst. Häufig befinden sich zu viele Personen auf den Wägen, sodass die zusätzliche Last speziell in Kurven zum Verhängnis wird und der Wagen kippt. Falls Sie auf einem Faschingswagen mitfahren, bedenken Sie, dass es sich hierbei um teils wackelige Konstruktionen handelt. Seien Sie vorsichtig und lehnen Sie sich nicht an provisorische An- und Aufbauten oder Brüstungen. Befinden sich Öfen, offene Feuerstellen oder heißes Wasser auf dem Umzugswagen, dann passen Sie bitte besonders gut auf. Leicht kann es zu einem Brand und Verletzungen kommen. 

Ein weiterer Risikofaktor ist der übermäßige Alkoholkonsum. Setzen Sie sich nach einer heiteren Faschingsfeier keinesfalls hinter das Steuer. Gelten Sie als unzurechnungsfähig bzw. wurde ein Unfall wesentlich durch Alkohol oder Rauschmittel beeinflusst, können bestimmte Versicherungen wie die Unfall- oder Kfz-Haftpflichtversicherung Zahlungen verweigern oder zurückfordern. Manche Versicherer haben eine sogenannte „Alkoholklausel“ in ihren Polizzen inkludiert. Diese gibt vor, ab welcher Promillegrenze die Versicherung nicht mehr zahlt. Deshalb lohnt es sich, das Kleingedruckte in Versicherungsverträgen genau zu lesen.

Faschingsvereine und deren Mitglieder sind für während der Umzüge und Veranstaltungen von ihnen verursachte Schäden meist durch eine Vereins-Haftpflichtversicherung versichert und müssen im Falle eines Unfalls lediglich mit einem Selbstbehalt rechnen. Dieser kann je nach Versicherung unterschiedlich hoch ausfallen. Bei Privatpersonen sind folgende Versicherungen im Schadensfall von Vorteil: 

1. Private Unfallversicherung

Ein Sturz vom Umzugswagen, eine falsche Bewegung auf der Tanzfläche oder ein spitzer Gegenstand im Auge – Missgeschicke dieser Art können gesundheitlich und finanziell weitreichende Folgen für Sie haben. Unter Umständen müssen Sie sogar mit einer dauerhaften Invalidität rechnen. Ist keine fremde Person in das Unfallgeschehen involviert, handelt es sich um einen selbstverschuldeten Unfall mit Spätfolgen. In diesem Fall kümmert sich Ihre private Unfallversicherung um die Kosten weiterführender Behandlungen. Bei Invalidität erhalten Sie eine vereinbarte Kapitalleistung in Form einer Invaliditätsrente.

2. Private Krankenversicherung 

Jeder Narr und jede Närrin verfügen automatisch über eine gesetzliche Krankenversicherung, die bei Verletzungen die Kosten für die medizinischen Erstversorgung übernimmt. Allerdings ist der Leistungsumfang beschränkt. Sie bekommen einen verfügbaren Arzt zugewiesen und werden im Krankenhaus in Mehrbettzimmern untergebracht. Besonders wenn Ihnen ein längerer Krankenhausaufenthalt bevorsteht, sorgt eine private Krankenzusatz-Versicherung für mehr Annehmlichkeiten wie etwa ein komfortables Einzelzimmer oder die Behandlung durch einen Wahlarzt.Jeder Narr und jede Närrin verfügen automatisch über eine gesetzliche Krankenversicherung, die bei Verletzungen die Kosten für die medizinischen Erstversorgung übernimmt. Allerdings ist der Leistungsumfang beschränkt. Sie bekommen einen verfügbaren Arzt zugewiesen und werden im Krankenhaus in Mehrbettzimmern untergebracht. Besonders wenn Ihnen ein längerer Krankenhausaufenthalt bevorsteht, sorgt eine private Krankenzusatz-Versicherung für mehr Annehmlichkeiten wie etwa ein komfortables Einzelzimmer oder die Behandlung durch einen Wahlarzt.

3. Privathaftpflichtversicherung

Bei Faschingsfeiern müssen Sie auch damit rechnen, dass durch Ihr Handeln fremde Personen verletzt werden oder einen materiellen Schaden erleiden. Es ist möglich, dass Sie stolpern und eine andere Person mit auf den Boden reisen, dass Ihnen beim Schunkeln ein Glas aus der Hand fällt und dadurch Dritte Verletzungen erleiden oder dass Sie vor lauter Übermut jemanden das Smartphone aus der Hand schlagen. Kosten für diese und noch weitere Schadensfälle gegenüber Dritten, denen ein fahrlässiges Handeln zugrunde liegt, übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung. Sie ist in Österreich meist Teil der Haushaltsversicherung – Umfang und Ausmaß können allerdings je nach Anbieter variieren. 

4. Berufsunfähigkeitsversicherung

Zu Fasching kann es natürlich auch zu Unfällen kommen, die einen längeren Ausfall bedingen. Erleiden Sie Verletzungen, die es Ihnen nicht mehr ermöglichen, Ihren erlernten Beruf auszuüben, kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung die finanziellen Folgen abfedern. Auf staatliche Leistungen können Sie sich in solchen Situationen nicht verlassen, sie decken lediglich die Grundabsicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen gleicht Einkommensverluste infolge eines Unfalls in Höhe der vereinbarten Rentenleistung aus. 

Im besten Fall zieht das Faschingstreiben unfall- und schadenfrei an Ihnen vorüber. Falls nicht, dann bieten Ihnen die genannten Zusatzversicherungen einen umfassenden Schutz und sind eine sinnvolle Investition in Ihre Zukunft. Welche Versicherungen für Sie in Frage kommen, können Ihnen die unabhängigen Versicherungsmakler:innen beantworten.

#ihrversicherungsmaklerihrvorteil