Obliegenheiten – was gilt es zu beachten?

Als Versicherungsnehmer müssen Sie Pflichten sowie Verhaltensanforderungen erfüllen, damit die Versicherung im Schadensfall auch die Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme übernimmt. Im Fachjargon werden diese Verhaltensanforderungen Obliegenheiten genannt.

Die 5 wichtigsten Obliegenheiten, auf die Sie speziell in der kalten Jahreszeit besonders achten sollten:

1. Winterfeste Wasserleitungen

Wasserleitungen sind im Winter sehr anfällig für Frostschäden. Gefriert Wasser, dehnt es sich aus und kann Leitungen zum Platzen bringen. Damit Ihnen das nicht passiert, müssen Sie bei Minusgraden entsprechende Vorkehrungen treffen und Ihre Leitungen im Außenbereich absperren und entwässern. Außerdem sollten Pumpen und Steuerungsventile bei Gartenbewässerungsanlagen abmontiert werden. Eine hinreichende Beheizung der Wohnung wird häufig unterschätzt, ist aber enorm wichtig, um Leitungen im Innenbereich vor Kälte zu schützen. Befreien Sie Dachrinnen vom Herbstlaub, damit Regen oder Schmelzwasser ungehindert abfließen kann und nicht in das Mauerwerk eindringt. Hat Ihre Hausfassade bereits erste Risse, sollten Sie diese am besten noch vor dem ersten Frost beseitigen.

2. 72-Stunden-Regelung

Verlassen Sie Ihr trautes Heim für mehr als drei Tage, müssen Sie Vorkehrungen gegen eventuelle Wasserschäden treffen. Denn platzt während Ihrer Abwesenheit ein Wasserschlauch oder hat Ihre Heizung ein Leck, kann das Wasser tagelang unbemerkt austreten und große Schäden verursachen. Aus diesem Grund ist üblicherweise in Ihrer Eigenheim- oder Haushaltsversicherung eine „72-Stunden-Regel“ verankert. 

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehört in diesem Zusammenhang das Abdrehen des Hauptwasserhahnes. Weitere Maßnahmen können die Instandhaltung der Wasserleitungen, das Entfernen von Restwasser sowie das Einfüllen von Frostschutzmittel umfassen. 

3. Situative Winterreifenpflicht

Von 1. November bis zum 15. April gilt für Pkws, Leichtkraftfahrzeuge sowie Lkws mit einem Höchstgewicht von bis zu 3,5 Tonnen in ganz Österreich die situative Winterreifenpflicht. 

Die Verletzung dieser Pflicht wird im Rahmen Ihrer Haftpflichtversicherung als erhöhte Gefahr eingestuft und kann dazu führen, dass die Versicherung in Schadensfall einen Teil der Zahlung zurückfordert. Anders sieht es bei Ihrer Kaskoversicherung aus. Hier handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung laut Versicherungsvertrag, sodass die Versicherung bei einem Unfall leistungsfrei bleibt.

4. Schneeräumpflicht

Im Ortsgebiet müssen an das eigene Grundstück grenzende Gehwege, Gehsteige und Treppen von den Eigentümern im Zeitraum zwischen 06:00 und 22:00 Uhr geräumt und bestreut werden. Der Eigentümer kann seine Verpflichtungen auch an einen Hausbesorger, eine Hausverwaltung oder ein anderes Unternehmen (z.B. „Winterdienst“) übertragen.

Hauseigentümer müssen auch Dächer von Schnee und Eis befreien, sollten die Schneemassen zur Gefahr für Passanten und geparkten Autos werden. In diesem Fall sind Sie dazu aufgefordert, die Gefahrenzone entsprechend abzusperren und das Dach so rasch wie möglich – unter Einhaltung sämtlicher Sicherheitsvorkehrungen oder durch Fachpersonal – zu räumen. 

5. Verkehrssicherungspflicht

Sie haben in Ihrem Vorgarten einen Pool oder Teich? Dann müssen Sie diesen auch im Winter durch eine spezielle Pool-Abdeckung, einen Zaun oder Ähnliches absichern, damit keine fremden Personen – vor allem Kinder – in den leeren Pool stürzen und sich womöglich schwer verletzen können. Haben Sie entsprechende Sicherheitsvorkehrungen nicht getroffen, können Ihnen gegenüber Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. 

Grundsätzlich können die Obliegenheiten je nach Versicherung variieren. Die unabhängigen Versicherungsmakler:innen wissen, worauf Sie achten müssen und stehen Ihnen bei sämtlichen Versicherungsfragen beratend zur Seite. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin und kommen Sie gut versichert durch den Winter!

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