Pension – ein wichtiges Thema!


Pensions(vor)sorge – jetzt für morgen sorgen! 

Das Thema Pension wird zu einem immer größer werdenden Problem für unsere Gesellschaft. Der demografische Wandel führt dazu, dass es in Zukunft überproportional mehr ältere Menschen geben wird. Die Problematik: Unser Pensionssystem basiert auf dem Generationenvertrag. Die jüngere Generation kommt für die Pension der Älteren auf – dies wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Die meisten Menschen möchten allerdings ihren Lebensstandard auch im Pensionsalter erhalten, daher sollte neben der gesetzlichen Pension dringend eine private Absicherung angedacht werden. In Österreich basiert die Pensionsvorsorge auf drei Pfeilern: der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorge.

Gesetzliche Pensionsvorsorge

Bei der gesetzlichen Pensionsvorsorge besteht ab dem Zeitpunkt der Erwerbstätigkeit – Geringfügigkeit nicht inbegriffen – die Pflichtversicherung. Grundsätzlich tritt der Pensionsanspruch ein, wenn man das Pensionsalter beziehungsweise die Mindestversicherungszeit erreicht. Ein verfrühter Pensionsanspruch ist nur bei Invalidität, Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit sowie Todesfall in Form einer Witwen- oder Witwerpension möglich. Außerdem garantiert die gesetzliche Variante eine Mindestpension – hier ist natürlich fraglich, ob diese auch in Zukunft noch zugesichert werden kann. Voraussetzung für den gesetzlichen Pensionsanspruch sind 15 Versicherungsjahre, davon müssen mindestens sieben Jahre aufgrund einer Erwerbstätigkeit angehäuft worden sein. Aktuell liegt das Pensionsalter bei 65 Jahren für Männer und 60 Jahren für Frauen – allerdings soll es 2024 eine stufenweise Anpassung geben, sodass Frauen ab 2033 ebenfalls erst mit 65 die Pension antreten können. 

Betriebliche Pensionsvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge wird in Österreich noch als freiwillige Sozialleistung seitens des Arbeitgebers gehandhabt. In anderen Ländern hingegen ist sie bereits gesetzlich verankert und auch in Österreich wird der Wunsch nach einer verpflichtenden Variante immer konkreter. Dies untermauert auch eine Befragung des Marktforschungsinstitutes Spectra, wonach inzwischen rund 68% der Befragten eine verpflichtende Lösung fordern. 

Der Vorteil der betrieblichen Variante im Gegensatz zu der gesetzlichen ist, dass die Beträge bereits während der Beschäftigungsjahre eingezahlt werden und somit schon auf dem Pensionskonto – das von der Pensionskasse geführt wird – liegen. Während man bei der gesetzlichen Variante hofft, dass die Summen durch Gehälter zukünftiger Generationen gedeckt werden. Grundsätzlich bleibt der einbezahlte Betrag bei Jobwechsel bestehen und wird weiter veranlagt oder kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ausbezahlt werden. 

Neben den Pensionskassen gibt es seitens der Arbeitgeber noch die Möglichkeit persönliche Pensionszusagen sowie Zusatzpensionen durch Versicherungen anzubieten. Hier gibt es verschiedenste Produkte, die es Unternehmen ermöglichen, einen Mehrwert für ihre Mitarbeiter zu schaffen. Beispielsweise kann für langjährige Mitarbeiter eine betriebliche Lebensversicherung geboten werden oder eine betriebliche Kollektivversicherung für das gesamte Unternehmen veranlasst werden. Dieses lukrative Angebot kann hinsichtlich der düsteren Pensionsaussichten durchaus ein Entscheidungskriterium für Arbeitnehmer bei der Wahl des Arbeitsplatzes sein.

Private Pensionsvorsorge

Bei der privaten Pensionsvorsorge gibt es unterschiedliche Varianten. Die meisten Angebote basieren auf dem Konzept der Lebensversicherung. Man kann zwischen einer Er- oder Ablebensversicherung, einer Kapitalversicherung, einer Rentenversicherung, einer fondsorientierten Lebensversicherung oder einer fondsgebundenen Lebensversicherung unterscheiden. 

In diesem Zusammenhang sind vor allem die Er- und Ablebensversicherung interessant. Während man bei der Erlebensversicherung das veranlagte Geld nur erhält, wenn man den Zeitraum erlebt bzw. überlebt, funktioniert die Ablebensversicherung genau umgekehrt. Nur wenn Sie innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens ableben, erhalten die Begünstigten die Auszahlungssumme. Lebt man über diesen Zeitrahmen hinaus, dann ist die Versicherung zu keiner Zahlung verpflichtet. Auch eine Kombination beider Varianten ist möglich, in diesem Fall spricht man von der klassischen Lebensversicherung. Sie hat den Vorteil, dass man für sich selbst sowie für Angehörige gleichermaßen vorsorgt und das eingezahlte Kapital inklusive Gewinnanteil ausbezahlt wird.

Eine weitere Option ist die Kapitalversicherung. Hier wird das einbezahlte Geld von der Versicherung veranlagt und bei Eintreten des Versicherungsfalles als einmalige Auszahlung getätigt. Die private Rentenversicherung wiederum wird entweder als regelmäßige Pension bis ans Lebensende oder als Einmalzahlung ausbezahlt. Je nach Risikobereitschaft variieren die Möglichkeiten: Entweder man wählt eine fondsgebundene Variante mit höherem Risiko oder eine sichere Option mit Mindestauszahlung. Bei der risikobehafteten Variante kann der Ertrag natürlich auch um einiges höher sein. Die fondsorientierte Lebensversicherung ist ähnlich wie die klassische Lebensversicherung mit garantierten Zahlungen, allerdings wird der Zinsgewinn in Fonds veranlagt. Somit steigt die Chance einer Kapitalerhöhung, aber im Verhältnis zur fondsgebundenen Variante mit geringerem Risiko. Mittlerweile wird die fondsgebundene Variante auch mit einer Kapitalgarantie angeboten, sodass die Auszahlung eines vorab definierten Betrages zugesichert wird und sich das Risiko minimiert. 

Die Dauer sowie der Beginn der Pensionsauszahlung können beliebig vereinbart werden. Außerdem sind Kapitalzuzahlungen und -entnahmen möglich. Die dadurch entstehende Flexibilität ist ein klarer Vorteil, anderseits gibt es auch keine Garantie, dass das Kapital bis zum Lebensende reicht. Die Pensionsvorsorge kann auch an eine Garantiezeit gebunden werden, sodass die Begünstigten im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers Fortzahlungen bis zum Ende der vereinbarten Zeit erhalten. Sollte das Pensionsalter nicht erreicht werden, werden alle bis dahin getätigte Zahlungen an die Begünstigten rückerstattet. 

Pensionsvorsorge für Frauen

Frauen haben rund um das Thema Pensionsvorsorge noch Nachholbedarf und werden immer noch stark benachteiligt. Laut Allianz Österreich beträgt der Gender-Pension-Gap – also die geschlechterspezifische Pensionslücke – in Österreich 40 Prozent. Frauen, die im Jahr 2020 in Pension gegangen sind, haben durchschnittlich fast 900 Euro weniger pro Monat erhalten als Männer. Gründe dafür sind vor allem die Familiengründung und damit in Verbindung stehend Ausfälle durch Mutterschaft, Rollenverteilung in der Ehe sowie der anschließende Berufseinstieg in Teilzeit. Immer noch zu wenig Frauen beschäftigen sich frühzeitig mit ihrer Pension und sehen die Finanzen als „Männersache“ an. Deshalb ist auch die Altersarmut vorwiegend weiblich. Je früher sich Frauen mit ihrer Vorsorge beschäftigen, desto besser. Für jüngere Frauen ist eine fondsgebundene Lebensversicherung interessant, während für Frauen ab 40 Jahren eher eine Versicherung mit Einmalerlag in Frage kommt. Um die optimale Lösung zu finden, muss jeder Fall im Detail betrachtet werden. Das wichtigste ist, dass Frauen nicht länger auf die Unterstützung durch ihren Partner hoffen, sondern sich selbst um ihre Pensionsvorsorge kümmern. Widererwarten kann man bereits mit geringen Beträgen starten und die Summe sukzessiv erhöhen. 

Unabhängig vom Geschlecht ist es für alle enorm wichtig, sich frühzeitig mit der Pensionsvorsorge zu beschäftigen, um im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten und keine Belastung für Angehörige darzustellen. 

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