Drohnenversicherung

Bei der immensen Vielfalt auf dem Markt, was Drohnen anbelangt, sind diese technischen Geräte mittlerweile weit mehr als nur Kinderspielzeug. Viele Eigentümer:innen von Drohnen wissen gar nicht, dass fast alle Modelle versichert gehören und bei der zuständigen Behörde Austro Control registriert werden müssen.

Hierfür sind Besitzer:innen der Drohnen selbst zuständig, denn laut Luftfahrtgesetz sind diese selbst „dafür verantwortlich, dass jedes von ihm betriebene unbemannte Luftfahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.“

Falls ein passender Versicherungsschutz nicht vorhanden ist, kann das im Ernstfall sehr teuer werden. Wenn Schäden bei Sachen oder Personen entstehen, können die Schadensersatzansprüche zu immensen Vermögensverlusten führen.

Welche Drohnen müssen registriert und versichert werden?

Heutzutage stellen Drohnen kein harmloses Spielzeug mehr dar und deshalb werden entstandene Schäden auch nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Denn sobald eine Drohne dazu in der Lage ist, Bilder aufzuzeichnen, gilt sie als ein „unbemanntes Luftfahrzeug“. Eine reine Modellflugversicherung über den Modellfliegerklub reicht hier nicht mehr aus. Auch wenn das Gerät nur privat genutzt wird, ist eine Registrierung und Bewilligung seitens der Luftfahrtbehörde nötig.

Das gilt laut der EU-Drohnengesetze genauso für Drohnen unter 250 Gramm. Für Kameradrohnen über 250 Gramm Abfluggewicht ist in Österreich sogar ein Drohnenführerschein Pflicht. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschreibungen kann es zu Geldstrafen in Höhe von bis zu EUR 22.000 kommen!

Welche gesetzlichen Voraussetzungen gibt es bei Drohnenversicherungen?

Anerkannte Drohnenversicherungen müssen laut dem ersten Rechtsgutachten zu Haftpflichtversicherungen für Drohnen in Österreich folgende Punkte beinhalten:

  1. 1. Eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung muss immer auch spezifische Gerätedaten der Drohne (Modell, Seriennummer und Gewicht) beinhalten. Denn es besteht die Pflicht zu einer gerätebezogenen Drohnen-Haftpflichtversicherung.
  1. 2. Eine alleinig personenbezogene Versicherung des Drohnen Betreibers entspricht nicht den einschlägigen rechtlichen Anforderungen und reicht somit nicht aus!
  1. 3. Der Abschluss einer nicht gesetzeskonformen Drohnenversicherung kann zu ungedeckten Schäden führen und infolgedessen für Beteiligte existenziell bedrohlich werden.

Vorhandene Kurzzeitversicherungen, die pro Tag oder gar pro Flug abgeschlossen werden können, erfüllen nicht das österreichische Luftfahrtgesetz und reichen gegenüber der Austro Control nicht aus

Fakt ist: Nicht jede Drohnenversicherung hält das, was sie verspricht. Achten Sie darauf, dass es sich auch wirklich um eine gesetzeskonforme Drohnenversicherung handelt.

Achtung: Im schlimmsten Fall kann eine falsche Drohnenversicherung zum finanziellen Konkurs führen. Denn Drohnenbesitzer:innen haften selbst in vollem Umfang dafür, falls die Versicherung nicht dem österreichischen Luftfahrtgesetz entspricht.

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