Advent, Advent ein Lichtlein brennt…

Erst eins, dann zwei… Die Adventzeit ist da und mit ihr viele Kerzen, die an gemütlichen Abenden daheim angezündet werden. Dabei gilt es, ganz besonders vorsichtig zu sein. Denn es passiert schnell, dass ein Adventskranz Feuer fängt, dabei die Vorhänge in Brand geraten, oder, oder… Die Gefahren sind vielfältig.

Bricht ein Feuer einmal aus, kann der Schaden dadurch enorm sein. Denn nicht nur das Feuer selbst verursacht Schädigungen, sondern auch der Rauch und Ruß, der dadurch entsteht. Auch Löschwasser beschädigt das eigene Hab und Gut meistens.

Im Fall eines Brandes ist es jedenfalls wichtig, die Feuerwehr zu alarmieren, denn Versicherungsnehmer:innen haben die Pflicht zur Schadensminderung! Auch die Versicherung sollte innerhalb einer Woche umfassend informiert werden.

Was deckt eine Feuerversicherung ab?

In den meisten Fällen ist eine Feuerversicherung in einer Eigenheim– oder Gebäudeversicherung inkludiert. Zusammen mit den Sparten Sturm, Leitungswasser und Gebäudehaftpflicht werden sie in einer Polizze gebündelt.

Eine Feuerversicherung deckt Schäden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Es handelt sich dabei um eine Neuwert-Versicherung. Das heißt, dass im Schadensfall die Kosten für die Wiederbeschaffung neuer Sachen der gleichen Qualität rückerstattet werden. Ziel ist es, den Zustand vor dem Brandvorfall für die Versicherungsnehmer:innen wieder herzustellen.

Das gilt auch für indirekte Blitzschäden. Wenn infolge eines Blitzschlages in der Umgebung das Stromnetz überspannt, kann es zu Ausfällen und Beschädigungen von elektrischen Geräten oder Leitungen kommen. Ebenso Feuerlöschkosten und Bewegungs- und Schutzkosten sind inkludiert.

Vorsicht! Wenn grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt wurde, steigt die Versicherung meist aus und die Zahlung wird teils oder zur Gänze verweigert!

Wie wird der Versicherungswert berechnet?

Ein wichtiges Kriterium bei einer Feuerversicherung ist der Versicherungswert. Die Versicherungsleistung ist abhängig von Neuwert, Zeitwert oder Verkehrswert und wird im Versicherungsvertrag festgehalten. Dabei wird noch zwischen Gebäude sowie Gebrauchsgegenständen und Betriebseinrichtungen unterschieden.

Der Neuwert bei Gebäuden bezeichnet die ortsüblichen Kosten der Neuerrichtung eines Gebäudes inklusive Planungs- und Konstruktionskosten. Der Zeitwert von Gebäuden wird berechnet, indem der Zustand des Objekts wie Abnützung und Alter vom Neuwert abgezogen wird. Unter dem Verkehrswert versteht man den momentan erzielbaren Verkaufspreis abzüglich des Grundstückswertes. Bei Gebäuden sind zudem auch weitere Kriterien zu beachten, wie die Bauart oder die Lage.

Bei Gebrauchsgegenständen und Betriebseinrichtungen werden die Kosten nach dem gleichen Prinzip eingeschätzt. Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederbeschaffung von neuen Sachen gleicher Art und Qualität. Ausgehend vom Neuwert wird für den Zeitwert Alter und Zustand der Sache berücksichtigt. Und der Verkehrswert bezeichnet den erzielbaren Verkaufspreis.

Bei allen Berechnungsarten des Versicherungswertes gilt zu beachten, dass kein persönlicher Liebhaberwert in jeglicher Art und Weise berücksichtigt werden kann.

Abhängig von dem eben beschriebenen und vereinbarten Versicherungswert errechnet sich dann die Prämie. Prinzipiell ist es wichtig, eine realistische Versicherungssumme festzulegen. Ansonsten kann eine Unterversicherung drohen!

Unterversicherungen entstehen, wenn die Versicherungssumme nicht gleichzusetzen ist mit dem Wert des versicherten Besitzes. Insbesondere beim Inventar stellt sich dies als schwierig heraus, denn die korrekte Summe ist oft nur schwer einzuschätzen und kann sich durch etwaige Umbauten – wie einer Sauna im Keller – schnell verändern.

Für wen ist eine separate Feuerversicherung ratsam?

Es ist aber genauso möglich, eine Feuerversicherung separat abzuschließen und das ist in manchen Fällen auch ratsam. Unternehmer:innen sollten über einen Abschluss einer Feuerversicherung nachdenken, denn im Ernstfall kann es zu immensen Schäden kommen, die sich als existenzbedrohend herausstellen.

Während eine Feuerversicherung für Privatpersonen nicht so bedeutend erscheint, weil im Schadensfall die Kosten bereits von der Haushaltsversicherung übernommen werden, ist sie für Unternehmen elementar und sollte unbedingt im Rahmen einer Betriebsversicherung abgeschlossen werden.

Darüber hinaus bieten manche Feuerversicherungen an, die Kosten für die Betriebsunterbrechung zu erstatten, wenn die genutzten Geschäftsräume aufgrund des Feuers nicht mehr oder nur zum Teil verwendet werden können.

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