Was ist vor Studiumsbeginn zu beachten?

1. Gesetzlicher Unfallschutz?

Während der Zeit in der Uni oder am Weg dorthin sind Studierende automatisch gesetzlich unfallversichert. Bei Unfällen, die in der Freizeit passieren, greift dieser Versicherungsschutz nicht.

Zudem bietet die österreichische Hochschülerschaft (ÖH) eine ÖH-Studierenden-Versicherung an, die allerdings nur einen Bruchteil aller möglichen Risiken abdeckt. Der hier gewährte Haft- und Unfallschutz gilt lediglich für Veranstaltungen, die im Rahmen der Universität abgehalten werden. Außerdem gilt der Haftpflichtschutz nicht für Aufenthalte in den USA, Kanada oder Australien und die Höchstsummen der Versicherungen müssen beachtet werden.

2. Privathaftpflichtversicherung!?

Im Vergleich dazu bietet eine private Haftpflichtversicherung Schutz rund um die Uhr und ist sehr zu empfehlen. Dadurch können finanzielle Probleme nach einer durch Unfall verschuldeten Invalidität vermieden werden.

Eine private Haftpflichtversicherung ist auch für Studierende wichtig. Damit kann nicht nur der entstandene Schaden zurückgezahlt werden, sondern ebenso ungerechtfertigte Forderungen abgewehrt werden.

3. Haushaltsversicherung Eltern mitversichert?

Kinder bis zum meist 25. oder 27. Lebensjahr können noch in der Haushaltsversicherung der Erziehungsberechtigten kostenlos mitversichert sein. Insofern sie noch im gleichen Haushalt wohnhaft sind und über kein geregeltes Einkommen verfügen.

Bei Familienrechtsschutz-Versicherung sind volljährige, unverheiratete Kinder während eines Studiums weiterhin kostenlos mitversichert. Dieser Rechtsschutz ist so lange gültig, bis die festgelegte Altersgrenze von 25. oder 27. Jahren erreicht wurde.

4. Krankenversicherung Eltern mitversichert?

Studierende unter 27. Jahren können sich im Normalfall kostenlos bei ihren Eltern mitversichern.

Falls das 27. Lebensjahr bereits überschritten wurde, ist es möglich sich für eine Monatsprämie von 55,40€ selbst zu versichern. Vorausgesetzt das Einkommen überschreitet keine 10.000 Euro jährlich.

Bei geringfügiger Beschäftigung gibt es noch eine andere Möglichkeit der Selbstversicherung. Mit einer monatlichen Prämie von 58,68€ ist man nicht nur kranken-, sondern auch pensionsversichert.

Aktueller Hinweis – Pandemieverlängerung

Seit 11. März 2020 wird für die Dauer der Covid-19 Pandemie die Mitversicherung von Kindern und Enkelkindern bei laufender Schul- oder Berufsausbildung über das 27. Lebensjahr hinaus verlängert. Die Mitversicherung verlängert sich automatisch um sechs Monate (ab der Vollendung des 27. Lebensjahres), jedoch höchstens bis zum 30. September 2021.

5. private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Prinzipiell ist für Studierende bereits eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung sinnvoll. Im Ernstfall würde man nur eine minimale Pension bei Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität erhalten.

Außerdem sollte man bedenken: je früher so eine Versicherung abgeschlossen wird, desto geringer fallen die Beträge aus!

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