Worauf ist zu achten und wann zahlt die Versicherung
Von einem Wasserschaden bzw. von einem Schaden durch Leitungswasser wird gesprochen, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt. Bestimmungswidrig bedeutet, dass das Wasser nicht an den dafür vorgesehenen Stellen austritt oder keine bestimmungsmäßige Verwendung vorliegt. Dies ist z.B. bei undichten Heizkörpern oder bei der überlaufenden Badewanne der Fall.
Die in der Haushaltsversicherung mit eingeschlossene „Wasserschaden“ übernimmt die Folgeschäden durch Leitungswasseraustritt aller zum Wohnungsinhalt gehörenden beweglichen Sachen, Möbel, Teppiche, Wäsche usw., nicht jedoch Schäden am Gebäude. Dazu zählen die Außenmauern und der Kellerboden.
Durch die „Wasserschaden“ der Gebäudeversicherung werden Schäden am Gebäude gedeckt. Hinzu kommen Aufräumungs-, Abbruch-, Reinigungs- und Abdeckkosten, die von der Wasserschaden Versicherung übernommen werden.
Auch Kosten für die Behebung von Bruch- und Frostschäden inklusive Nebenarbeiten, Auftau- und Suchkosten werden von der Versicherung bezahlt.
Die Wasserschaden Versicherung versichert Gebäude und Sachen zum Neubau- bzw. Wiederbeschaffungswert.
Beispiel für einen Wasserschaden: Im Eigenheim ist bei einer neuen Waschmaschine der Zuleitungsschlauch defekt und platzt. Wasser tritt unter Druck aus und breitet sich in den angrenzenden Räumen aus. Die Folge: Einige Möbelstücke werden im unteren Sockelbereich durchnässt und beschädigt. Auch der Parkettboden und die Außenmauern sind völlig durchnässt.
Welche Kosten sind von der Versicherung gedeckt?
Die Kosten für die Reparatur der Möbel und des Parkettbodens übernimmt die Haushaltversicherung. Die Kosten für das Trockenlegen der Außenmauern, die Verputz-Arbeiten und das Malen der Mauer werden von der Gebäudeversicherung getragen sofern diese den Baustein für Wasserschäden inkludiert hat.
ACHTUNG: Schäden durch austretendes Leitungswasser aus Fußbodenheizungen und Schwimmbecken müssen im Versicherungsvertrag explizit erwähnt sein, da sie sonst meist nicht versichert sind.
Schäden durch Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten sind bei vielen Versicherungsprodukten teilweise oder zur Gänze versichert. Die Kosten für die Trocknung, Schadenminderung, Neben- und Entsorgungskosten werden ebenfalls bezahlt.
Schäden an angeschlossenen Wassereinrichtungen wie Armaturen, Siphonen und Boilern im Zusammenhang mit einem Rohrbruchschaden werden aus der Haushaltsversicherung nicht ersetzt.
Keine Deckung durch die Wasserschaden Versicherung erfolgt bei Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Grundwasser, Hochwasser oder Witterungsniederschläge und durch den in diesen Fällen verursachten Rückstau.