Die Zusatzkrankenversicherung für stationäre Aufenthalte

Optimale Betreuung, kurze Wartezeiten, die Wahl des Krankenhauses sowie bestmögliche medizinische Versorgung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles ist jedem ein großes Anliegen. Die private Krankenzusatzversicherung gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Private Sonderklasseversicherungen gewährleisten die gewünschten Ansprüche.

Da sich die Prämien hauptsächlich nach dem Eintrittsalter richten, ist ein Abschluss bereits im Kindes- bzw. Jugendalter ratsam. Bei der Prämienberechnung ebenso berücksichtigt wird die Pflichtversicherung sowie der Gesundheitszustand. Einsparungspotenzial bergen Tarife, welche mit einem Selbstbehalt verbunden sind. Die Kostenabrechnung erfolgt nach der Entlassung direkt zwischen Versicherung und Krankenhaus.

Eine private Krankenversicherung hat man üblicherweise ein Leben lang, wobei ein Kündigungsrecht seitens des Versicherungsnehmers nach einer Laufzeit von 2-3 Jahren eintritt. Der Versicherer kann den Vertrag nur im Ausnahmefall kündigen. Dieser tritt zum Beispiel ein, wenn die Angaben der Gesundheitsfragen nicht ordnungsgemäß beantwortet wurden.

Weitere Absicherungen, wie zum Beispiel Ambulante Tarife oder Zahntarife, werden auch angeboten. Der wichtigste Abschluss ist jedoch vorab immer der stationäre Sonderklassetarif.

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