Die private Vorsorge hilft auch das finanzielle Risiko von unvorhergesehenen Ereignissen zu minimieren. Es kann jedoch auch passieren, dass eine Versicherung nicht mehr benötigt wird oder die Versicherungsgesellschaft gewechselt werden möchte.
Bei allen abgeschlossenen Versicherungen ist man an gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen gebunden. Ihr/e Maker/in kennt das Kleingedruckte, fragen Sie nach.
Unser Tipp:
Ein Versicherungsrücktritt muss immer schriftlich erfolgen – das dient zur Sicherheit eines Nachweises. Abweichungen auf Polizzen, welche nicht dem Inhalt entsprechen, müssen umgehend gemeldet werden.
Ihr/e Versicherungsmakler/in wird Ihnen ebenfalls erklären, dass auch bei Versicherungen mit einer Laufzeit von 10 Jahren eine verfrühte Kündigung möglich ist. Aber auch für alle weiteren Fragen steht er/sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Auch JETZT!
Viele unserer Makler ins im Home Office und daher ohne Probleme erreichbar! Wir lassen Sie nicht allein! #esistbessereinemexpertenzuvertrauen